Darf ich einen finanzierten Roller weiter verkaufen, obwohl Ratenzahlung noch besteht.

11 Antworten

Nein! Kannst Du nicht, da die Papiere nicht in Deinem Besitz sind und der Verkäufer laut Ratenzahlungsvertrag immer noch der Eigentümer ist. Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich.

Du kannst nur verkaufen, was Du besitzt. Den Roller besitzt Du jedenfalls nicht. Der gehört bis zur endgültigen Bezahlung der Bank, denn die hat die Papiere. Ein versuchter Verkauf mit Kopie-Fahrzeugpapieren wäre Betrug und strafbar. Abgesehen davon, dass der potentielle Käufer die Original-Papiere braucht. Gehe zur Bank und spreche mit denen, ob Du den Roller verkaufen und mit dem Erlös Deinen Kredit abbezahlen kannst. Allerdings befürchte ich, dass der Erlös aus dem Verkauf nicht die Restschulden ausgleichen wird. Gerade in der ersten Zeit macht man am meisten Verlust bei einem Verkauf und Du hast den Roller ja erst 2 Monate. Vielleicht übernimmt die Bank auch den Roller und verkauft ihn selber und Du mußt dann "nur" noch den Restbetrag abzahlen, der nicht durch den Verkauf gedeckt wurde. Aber einen Verlust wirst Du ganz sicher haben.

Es ist möglich, dass ein Eigentumsvorbehalt besteht (nachprüfen) oder dass eine Sicherungsübereignung an die Bank stattgefunden hat (die Papier deuten darauf hin). Deswegen könntest du ihn theoretisch schon verkaufen, aber das wäre nicht zu empfehlen.

Das kommt auf deinen Kreditvertrag an. Üblicherweise sichern sich Banken an finanzierten Fahrzeugen ein Pfandrecht. Um das Fahrzeug zu verkaufen, müsste es jedoch frei von Rechten Dritter sein. Das wäre es in diesem Fall nicht. Ausserdem würdest du das Pfand, welches als Sicherheit für den Kredit hinterlegt wurde, veräussern, was sicherlich gegen die Kreditvereinbarungen verstößt.

Weiter kannst du die Papiere nicht dem Käufer übergeben, da diese ja noch bei der Bank in Verwahrung sind.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als mit der Bank zu reden und den Kredit durch den Verkaufserlös abzuzahlen. Den Roller verkaufen und die Raten weiter zu bezahlen, wird die Bank aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mitmachen.

Wenn die Bank ein Pfandrecht an dem Roller hätte, dann würde er sich nicht in seinem Besitz befinden, da dafür die Übergabe an die Bank erforderlich ist. Es könnte aber eine Sicherungsübereignung vorliegen.

@Ronox

Pfandrechte setzen nicht zwingend die Übergabe der verpfändeten Sache an den Pfandleiher voraus. Im Endeffekt, käme es jedoch auf das selbe heraus. In beiden Fällen wäre das Fahrzeug nicht frei von Rechten Dritter und damit nicht verkaufbar.

Grundsätzlich hast du vollkommen Recht. In aller Regel werden Fahrzeugkredite über die Sicherungsübereignung abgesichert. Damit stünde das Fahrzeug gar nicht im Eigentum des Fragestellers und wäre ebenfalls nicht verkaufbar.

Der Roller ist in Deinem Besitz, aber so lange er noch noch nicht abbezahlt ist Eigentum der Bank.

Du darfst ihn abbezahlen und benutzen, aber nicht verkaufen!