darf ich einen Bauwagen auf gemeinde Grund abstellen?

4 Antworten

Der Bauwagen würde nicht im öffentlichem Verkehrsraum abgestellt werden sondern auf unbebautem Ackerland welches der Gemeinde gehört.

der Bauwagen ist auch nicht angemeldet.

Danke im Vorraus!

Wenn es sich um kein zugelassenes Fahrzeug handelt, darf es nicht ohne Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das gilt sogar für zugelassen Anhänger.

zugelassene , versicherte , mit TÜV !

@Kuestenflieger

Aus § 12 StVO

 (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Wenn der Bauwagen auf privatem Gelände abgestellt wird, braucht er auch keinen TÜV.

Selbstverständlich müsst ihr aber den Besitzer des Geländes / Grundstückes erst fragen, ob ihr dort was abstellen dürft. Also erst bei der Gemeinde nachfragen.

da solltest die frage bei der kommune stellen wenn sie es erlaubt