Darf ich einen abgeschriebenen PC verkaufen und muss das deklariert werden?
Ich habe einen PC über 3 Jahre bei der Lohnsteuererklärung abgeschrieben!
Jetzt möchte ich ihn verkaufen!
Muss ich die Einahme bei der nächsten Lohnsteuererklärung deklarieren? Und wenn dann wo erfolgt das?
5 Antworten
Gewerblicher Verkauf, aber sicher, das ist eine Einnahme für dich. Dein Steuerberater weiss damit umzugehen.
Kannst du als Privatmann einen PC oder Auto steuerlich absetzen; wohl kaum. Das nennt sich AFA, http://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_f%C3%BCr_Abnutzung
siehe Kommentar unten
Das dachte ich auch.. Abschreibung kenne ich nur aus gewerblichem bereich. Ist man z.B. selbständig.. gilt das ja auch nicht a ls privat sondern wiederum als gewerblich. Sonst kann man doch gar nicht abschreiben?!
Natürlich kann ma das. Nennt sich Werbungskosten.
Weißt ob ich die Einnahmen eines Verkaufs bei der nächsten Einkommenssteuererklärung deklarieren muss? Und wenn dann wo?
Ich glaube mittlerweile ich muss den Verkauf nach der Abschreibung nicht deklarieren.
Ich habe den Computer fürs berufsbegleitende Studium benutz und als Fortbildungskosten abgeschrieben!
Ich würde den Computer privat verkaufen! Aber trotzdem eine Quittung ausstellen!
Ich habe leider keinen Steuerberater, es rentiert sich für mich nicht
Steuerlicher Vorteil bei Fortbildungskosten: http://www.erwin-denzler.de/fortbild/ Auch da kannst du ohne Probleme verkaufen. Würde nur keine MWST ausweisen.
Muss ich die Einnahme bei der nächsten Einkommenssteuererklärung deklarieren? Und wenn dann wo?
sorry muss da passen. http://www.vlh.de/ hier mal anfragen, könnten aber Kosten auflaufen.
Deklarierst du Einnahmen auf Flohmärkten auch? Welcher Einkunftsart möchtest du diese Einnahmen denn zurechnen?
Verstehe! Also nein!
Richtig
Gewerblich? Dann musst Du die Einnahme angeben. Privat.. lala. Also theoretisch.. aber w as kriegste denn schon dafür..
Stell Dir einfach mal vor das Teil ginge unreparabel kaputt.... sorry, aber manche stellen sich schon sehr pedantisch oder auch unrentabel an an.
Wenn es denn ein gewerblicher Verkauf ist. Das sehe ich nicht zwingend gegeben, wenn man nur alle drei Jahre einen Computer privat verkauft.