Darf ich eine Rasenfläche pachten und darauf in einem Bauwagen wohnen?

4 Antworten

Ganz auskennen tu ich mich nicht, aber ein paar Dinge, die ich weiß:

Es hängt erstens davon ab, ob der Wohnwagen/Bauwagen beweglich ist, d.h. einfach bewegbar, u.U. sogar zugelassen. Dauerhaft feststehen darf er auf keinen Fall (z.B. aufgebockt oder ohne Reifen und evtl. mit zusätzlichem Dach), sonst gilt er als "Bauliche Anlage", deren Zulässigkeit die Bauordungen der Länder oder im Außenbereich das Baugesetzbuch BauGB regelt. Danach wären nur landwirtschaftlich genutzte bauliche Anlagen zulässig (für Vollerwerbslandwirtschaft, also 3 Hasen reichen nicht).

Wenn er beweglich ist, dann kann er wahrscheinlich auf Deinem Grundstück stehen, aber es fragt sich, ob er als Hauptwohnsitz dienen kann. Dazu müsste man sich im Melderecht auskennen.

Es haben mehr Leute so ein Problem, deshalb gibt es ja auch Regelungsmöglichkeiten/-versuche der Kreisbehörden. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1625440.html

Auf keinen Fall in ein Naturschutzgebiet stellen und Dich weiter informieren. Und das Teil bewegen - es darf nicht ortsfest sein oder ortsfest erscheinen.

Leider weiß ich es auch nicht allumfassend, aber zu mindest den Teil Baurecht, den du auf jeden Fall vermeiden musst, d.h. keine ortsfeste Anlage/bauliche Anlage.

Aber wenn das jeder machen würde, wo kämen wir da hin. Also besser irgendwo am Rande eines Ortes oder bei einem Bauernhof, dann hättest Du auch Grundversorgung mit Wasser und Strom.

In Kleingartensiedlungen gibt es oft in dem Bebauungsplan und/oder in deren Satzung eine Bestimmung, dass nicht dauerhaft dort gewohnt werden darf. Also Achtung.

Auch ein beweglicher Bau/Wohnwagen ist eine bauliche Anlage sein, wenn er nach dem Willen des Aufstellers länger dort stehen soll. (was hier gegeben wäre). Ohne eine Baugenehmigung geht also gar nichts.

Ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen wird auch aufgebockt und ist doch beweglich bzw. keine "Bauliche Anlage" !

@Chief001

Man muss ihn auch bewegen - tatsächlich. Also runter vom Grunstück, im Winter einlagern. Und im Sommer wieder raus.
Dann ist er echt beweglich

Du brauchst mit großer Sicherheit eine Genehmigung vom Bauamt. Nach dem Bundesrecht ist eine bauliche Anlage aufgrund der "städtebaulichen Relevanz" gegeben. Dafür reicht aus, dass dies ein problem werden würde wenn es dir andere Nachmachen. Da die entsprechenden Vorschriften über eine Genehmigung je nach Bundesland unterscheidlich sind, kann man dir ohne weiteren Infos leider nicht weiterhelfen.

In dem Fall ist immer zu beachten, das nicht überall gewohnt werden kann. Ein Dauerhaftes Wohnen ist nur Zulässig, wo die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. -möglichkeiten bestehen. Hier könnte es u.U. auch zu Problemen mit dem Umweltamt geben, denn es muss der nachweis für die fachgerechte Entsorgung aller Abfälle erbracht werden. Auch der Hinweis mit dem ortsfesten baulichen Anlage ist wichtig. Mit einer beweglichen Anlage könnte dies eventuell mit einem Wohnwagen bzw. Wohnmobil verglichen werden. Grundsätzlicher Rat: Infos vom Meldeamt, Bauamt (auch im Bezug auf den Flächennutzungsplan / B-Plan) und der Abfallentsorgung sowie den Versorgungsträgern für Wasser und Abwasser einholen. Und dies natürlich vor Abschluss eines Pachtvertrages.

das darfst du schon, und du hast recht, die miete ist einfach sehr, du musst nur dich an die behörde, wenden