Darf ich eine Meldebescheinigung ausstellen bei einem Untermietsvertrag?

3 Antworten

Der Vermieter muss den "Untermieter" (WG) einverstanden sein und auch nur er (Vermieter) darf die Meldebescheinigung ausstellen. Solltest du sie in sienen Namen ausstellen ist es eine Unrkundenfälschung. In meine FAll war es so das die Meldestelle beim Vermieter angerufen hat und gefragt hab ob er das Ausgestellt hat.

Der Eigentümer muss mit angegeben werden, er muss die Geberbestätigung jedoch nicht unterschreiben.

Es sollte klar sein, dass du die Erklärung in deinem Namen unterschreibst - sonst hättest du Recht.

@ImmoCrack

Doch weil der Vermieter mitbestätigen muss das die Person mit wohnt. So war es ja auch bei mir und meinen Freund. Mein Freund durfte es nicht unterschreiben. Uns wurde auch vom einwohnermeldeamt gesagt sie brauchen ein Schriftstück vom Vermieter das er einverstanden ist.

@Narzissa12

Ging es da um ein Untermietverhältnis oder ein gemeinsames Mietverhältnis?

Eine Genehmigung zur Untervermietung vom Vermieter muss vorliegen, damit deinem Freund die Wohnung nicht gekündigt wird. Das ist jedoch etwas, das zwischen Mieter und Vermieter steht - das Einwohnermeldeamt hat das idR nicht zu interessieren.

Der Vermieter muss den "Untermieter" (WG) einverstanden sein und auch nur er (Vermieter) darf die Meldebescheinigung ausstellen.

Der Vermieter (Eigentümer) muß seine Zustimmung zur Untervermietung erteilen. Bei Zuzug von Lebenspartnern jedoch nicht. Da reicht eine Information des Mieters.

Die Meldebescheinigung, die offiziell Wohnungsgeberbescheinigung heißt, muß der ausstellen der den Wohnraum dem Wohnungsnehmer zur Verfügung stellt.

Das ist nicht immer der Eigentümer.

Hallo bisabi,

wenn du einen Untermieter aufnimmst, hast du mit ihm ein ähnliches Rechtsverhältnis wie der Vermieter mit dir.

Du bist also der Wohnungsgeber und darfst ihm auch die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Wenn du sonst noch Fragen hast, kommentiere einfach.

Liebe Grüße

Ok, das hilft mir schon mal weiter. :) Sollte ich aber sicherheitshalber das mit meinem Vermieter abklären ob ich das überhaupt darf ? Meine Vermieterin meinte es sei ok wenn er mit in meinen Mietvertrag kommt, dann ändert sie das dementsprechend, aber das möchte ich nicht da bei einer Trennung ich dann das Problem habe ihn wieder aus dem Mietvertrag zu bekommen. Ich möchte ihm aber gerne helfen weil er sonst nicht anders weiter weiß und es dringend ist das er sich um meldet bzw bei mir anmeldet.

@bisabi

Klär das auf jeden Fall mit der Vermieterin. Als Vermieter freue ich mich über mehrere Personen, die im Zweifelsfall haften - vom Untermieter habe ich nichts.

Du kannst das ja ganz offen mit der Vermieterin besprechen. Die Untervermietung muss generell von ihr genehmigt werden.

@bisabi

Meine Vermieterin meinte es sei ok wenn er mit in meinen Mietvertrag kommt, dann ändert sie das dementsprechend, aber das möchte ich nicht da bei einer Trennung ich dann das Problem habe ihn wieder aus dem Mietvertrag zu bekommen.

Ein Problem hast Du auch wenn Du einen Mietvertrag mit ihm abschließt. Denn bekommst Du ihn im E-Fall nicht so einfach aus der Wohnung.

@anitari

Jedenfalls einfacher, als wenn sie beide als gesamtschuldnerisch haftende Parteien im Hauptmietvertrag stehen.

Dann hat die Vermieterin im Ernstfall kein großes Interesse, einen davon aus dem Vertrag zu entlassen. Wenn es schlecht läuft, muss dann der Hauptmietvertrag gekündigt werden.

Da Du der Wohnungsgeber bist mußt Du das sogar.

In der Wohnungsgeberbestätigung, so die offizielle Bezeichnung dieses Formulars, mußt Du aber, da Du nicht Eigentümer der Mietsache bist, Angaben zu diesem machen.

Der Zuzug des Freundes ist ja sich mit dem Eigentümer, Deinem Vermieter, abgeklärt!?