Darf ich ein Zimmer für 4 - 8 Wochen untervermieten?
Hallo. Demnächst kommen von einer Sprachenschule Studenten aus dem AUsland hierher. Die Schule sucht Leute, die für 4 Wochen ein Zimmer anbieten, wo die Studenten übernachten dürfen für ein Entgelt.
Ich würde das gerne machen, hab aber Angst, dass mein Vermieter mir da nen Strich durch die Rechnung machen könnte.Für mich wäre es einfach eine Mietzahlungsunterstützung. Im Internet finde ich für meinen Fall nichts, überall steht nur, falls man komplett die Wohnung für kurze Zeit verlässt. Ich wäre aber da.
Kennt sich einer damit aus? Darf ich untervermieten? Hab Angst meinen Vermieter zu fragen, falls er nein sagt
5 Antworten
Du musst ihn aber fragen, auch wenns dir unangenehm ist, solltest du nichts dazu in deinem Mietvertrag finden. Wenn dus einfach so machst und er findets raus, kann es ungemütlich werden....
Selbstverständlich darfst Du für 4 Wochen einen Gast aufnehmen. Muss er denn unbedingt wissen, dass Du Geld dafür erhältst?
Fairerweise könntest Du ihm mitteilen, dass Du einen Gast hast, der 4 Wochen bei Dir wohnen wird und dass er das bitte zeitanteilig bei der nächsten Nebenkostenabrechnung berücksichtigen möge.
Nur mit Zustimmung des Vermieters.
Im Regelfall muss der Vermieter zustimmen, wenn keine schwerwiegenden Gründ dagegen sprechen.
Rede mit dem Vermieter.
Hab Angst meinen Vermieter zu fragen, falls er nein sagt
Fragst Du nicht, kann das ein Kündigungsgrund sein.
Allerdings könnte man im beschriebenen Fall überlegen, ob nicht einfach nur ein Gastverhältnis besteht, für das keine Erlaubnis nötig wäre. Ich würde spontan vermuten, dass ein geringes Entgelt dieser Annahme auch nicht im Wege steht.
Trotzdem ist man zweifelsohne auf der sicheren Seite, wenn der Vermieter informiert ist. Ablehnen wird er schließlich eher nicht.
Du darfst es ohne Erlaubnis des Vermieters nicht untervermieten (§ 540 Abs. 1 BGB). Vielleicht wurde die Erlaubnis in deinem Mietvertrag für kurze Zeit schon im voraus erteilt? Sonst frag' lieber deinen Vermieter (...die lieben Nachbarn...) und biete ihm einen Teil des Entgelts an, das wirkt oft Wunder.
Hallo,
die Antwort auf die Frage ergibt sich aus Deinem Mietvertrag. Schau einfach rein, ob darin ein Passus zur Untervermietung enthalten ist oder nicht.