Darf ich ein Video auf YouTube stellen wenn eine Person unkenntlich ist?

3 Antworten

Ohne schriftliche Einwilligung würde ich nichts hochladen.

Sie kann anzeige erstatten sobald das video online ist.. Und mit Online meine ich nicht nur YT...

Personen:
Mädchen
Leute im Hintergrund

Das Recht am eigenen Bild ist nur gültig, sofern die Person erkennbar ist.

Und die Fragestellerin hat überhaupt nichts von Leuten im Hintergrund gesagt. Aber wenn dort Leute im Hintergrund sind, sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit "Beiwerk".

Falls man einen der Passanten natürlich doch an einer Stelle des Videos sehr prominent sieht, muss man auch dessen Gesicht verpixeln.

Es war nur ein Rat :)

Solange die Person nicht erkennbar ist, hat sie auch nicht das Recht am eigenen Bild. Jedoch musst du die Personen extrem unkenntlich machen. Es gab nämlich schon Gerichtsurteile, bei denen trotz Verpixelung Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden, da die Person nicht ausreichend genug unkenntlich gemacht wurde.

Hallo KevinGOH,

da seid ihr beiden etwas übervorsichtig.

Es stimmt zwar, dass der Junge und die Mädchen ein "Recht am eigenen Bild" nach KUG §22 haben. Das ist eine direkte Folge des allgemeinen Persönlichketisrechts und des "Rechts in Ruhe gelassen zu werden".

Jedoch verbietet das "Recht am eigenen Bild" nur die Veröffentlichung von Bildern, auf denen die Personen erkennbar sind. Wenn du das Gesicht verpixelst, darfst du das veröffentlichen.

Wie gesagt: Solange die Leute nicht erkennbar sind.