Darf ich ein fremdes, nicht abgeschlossenes Auto öffnen um den Besitzer zu ermitteln?

7 Antworten

Warum hast Du so lange auf Parkgebühren verzichtet ? Mit Dir stimmt doch auch etwas nicht ?!

frag doch einfach beim vermieter mal nach, der hat sich mit sicherheit schon um das auto gekümmert und kann dir helfen...

Da Garagenplätze gemietet werden müssen bzw. dem Besitzer einer Wohnung im Haus zuzuordnen sind, weiss dein Vermieter sicher, wem das Auto gehört. Sollte dies nicht der Fall sein und das Auto widerrechtlich dort abgestellt sein, dann spricht eigentlich nichts dagegen, dass du dich an die Polizei wendest.

Wenn es Privatgelände ist geht das die Poizei nichts an. Du kannst aber den Eigentümer der Tiefgarage fragen, an wen er den Stellplatz vermietet hat.

du kannst die polizei anrufen und das fahrzeug als fundsache melden. zunächst wird die polizei das fahrzeug sichern, da es nicht erlaubt ist ein KfZ ungesicher abzustellen, dann werden sie den halter ermitteln und von diesem steht dir unter umständen ein finderlohn zu. im zuge dieser abwicklung bekommst du kontakt zum eigentümer des fahrzeugs. dir ist es aber nicht erlaubt das fahrzeug zu öffnen.

Alles richtig für öffentliche Verkehrsdfl#ächen, gilt aber nicht für Privatgelände.