Darf ich ein Bild vom Eiffelturm mit Beleuchtung bei Facebook hochladen?

11 Antworten

Um kurz aufzuräumen, was diese ganzen "ja darfst du, hast du ja selber gemacht" Antworten angeht,
rein theoretisch ist dem tatsächlich so, Bilder sind grundsätzlich allumfassend geschützt und du kannst sie nutzen wie du möchtest wenn du Urheber bist (und genau da ist die Problematik). Allerdings ist es auf die "Eifelturm Nachtaufnahme" NICHT anzuwenden.

Das haben hier einige Andere schon richtig geschrieben und durch genügend Links belegt. Es ist zwar dein Bild beinhaltet aber ein Werk nach § 2 I Nr 4 UrhG. Klar kannst du deine Bild bei Facebook einstellen, das allerdings ist auf dieses Bild nicht anzuweden. Es geht hier um den §19a UrhG "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" denn du gibst der öffentlichkeit die Möglichkeit das Bild von Ort und Zeit ihrer Wahl aufzurufen.

Zu Facebook als solches gibt es bei Google genug Rechtssprechungen in dem Berech zu finden so das man abschließend sagen kann, dass es sich bei Facebook nicht rein nur um den Freundeskreis sondern tatsächlich um Öffentlichkeit handelt, die dort auf Bilder zugreifen kann.

Insofern ist eine öffentlichmachung von Bildern dort eh eher mit Vorsicht zu genießen und im Falle des Eifelturm besser komplett zu unterlassen weil eben hier keine bzw nicht deine direkte Urheberrschaft in dem Sinne auf das Werk anzuwenden ist.

Selbst wenn jetzt einige Krritiker sagen, "ja ne man kann ja einstellen, wer was sehen kann usw"... sollte man doch lieber darauf verzichten ohnehin Werke einzustellen deren Urheberrechtsschaft "Kritisch" ist Zum Thema Eifelturm gibt btw einige Berichte inc. der riesen Abmahnwelle die durch Deutschland gerollt ist.

glg

Da du das Bild selber gemacht hast, ist es dein eigenes geistiges Gut und dein Privatbesitz, denn kannst du teilen mit wem du willst, solange du nicht irgendwelche kommerziellen Ziele verfolgst oder irgendwem damit finanziell schadest (Bsp.: Verbreitung von Raubkopien). Also mach dir keine Sorgen.

Einziger Nachteil: Die NSA weiss, dass du in Paris warst aber ich denke, das wussten die auch schon, bevor du gefahren bist^^

Wo soll hier das Urheberrecht greifen? Du hast das Foto gemacht, also deine Rechte. Du musst lediglich aufpassen, dass nicht z.B. eine einzelne Person mitten im Bild steht.

Falsch - die Beleuchtung des Eiffelturms ist "geschützt."

Es geht um die Beleuchtung die ist in Frankreich wohl als Kunstwerk eingetragen und der Künstler hat sich dies urherberrechtlich schützen lassen. Und irgendwas mit Panoramafreiheit gibts da wohl auch nicht.

@Streeki10

Das bestätigt nur mal wieder, wie hängengeblieben die Franzosen sind.

"Da in Frankreich keine Panoramafreiheit gilt, beansprucht die Betreibergesellschaft SETE das Urheberrecht für nächtliche Aufnahmen, in denen der bestrahlte Eiffelturm als Hauptobjekt zu sehen ist, obwohl am Bauwerk selbst keine Urheberrechte mehr bestehen. Private Bilder ohne kommerzielle Nutzung stellen dabei keinen Verstoß dar. Lediglich Bilder mit einer kommerziellen Nutzung bedürfen der Genehmigung der Gesellschaft, da sie die Illumination als Kunstwerk für sich beansprucht. Detailaufnahmen oder Panoramaaufnahmen, bei denen der Eiffelturm nur als Beiwerk sichtbar ist, können unabhängig vom Zweck genehmigungsfrei veröffentlicht werden.

Quelle: Wikipedia

Also ist es in meinem Fall erlaub, da nicht kommerziell?!

Du darfst keine Bilder von fremden Personen hochladen, wenn diese nicht einverstanden sind und keine Bilder, die andere erstellt haben.

Ein Foto, dass du selbst von einem öffentlichen Gebäude geschossen hast, sollte kein Problem darstellen.

Er fragt ja nach einem konkreten Fall, und da gibt es tatsächlich Einschränkungen, siehe meine Antwort.

@germanils

Wieder was gelernt^^

Falsch, es würde dir ja auch nicht gefallen, wenn man dein Haus fotografiert. Der architwckt des Gebäudes muss mindestens 70 Jahre Tod sein. Beim Reichstag z.B. durfte man eig. nur das Gebäude ohne Kuppel fotografieren.