Darf ich ein Ausschnit ( Eye of the Tiger) in meinem privaten Youtubevideo posten?

6 Antworten

Eine Einspielung von 4-5 Sekunden wäre nur dann zulässig, wenn dies im Rahmen eines Zitats geschieht. Die gängige Rechtsprechung lässt hier einen Spielraum von 12 Sekunden bis 8 Takten zu - jedoch muss das Zitat auch einen Zweck haben, bspw du machst ein Boxtraining und wirst dabei gefilmt, dann wäre die kurzzeitige Untermalung zulässig. § 51 Nr.3 UrhG.

Alles andere wäre eine Zuwiderhandlung gegen die ausschließlichen Rechte des Urhebers nach § 15 UrhG und benötigt eine Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG, hat man diese nicht drohen Abmahnung mit Kostennote, Schadensersatz wie Unterlassung nach §§ 97 u. 97a UrhG bis zur Geldstrafe oder Haft bis 3 Jahren nach § 106 UrhG

Die Angabe der Quelle ist verpflichtend, jedoch lassen sich dadurch keinerlei Nutzungsrechte ableiten § 63 UrhG - sie alleine reicht keinesfalls aus für eine Verwendung ohne Sanktionen. Somit sind alle bisherigen Antworten nicht nur falsch, sondern bergen erhebliche Gefahren.

Die Antwort find ich gut, wenn ich also ein Training zeige und dazu ca. 10 Sekunden Musik einspiele ist dies okay ?

Grüße

@Jamezx

So in der Art... ja...

Wenn du dich inhaltlich mit dem Lied auseinandersetzt in deinem Video, nur dann darfst du dazu nötige Ausschnitte aus dem Video zitieren, zustimmungsfrei und kostenfrei. Gründe und Beispiele für eine solche Auseinandersetzung und für ein nötiges Zitat finden sich hier: http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159

Eine reine Untermalung (Ich schreite in den Boxring usw.) ist nie ein hinreichender Grund, aus einem fremden Werk zu zitieren. Wenn du aber z. B. Lied A mit Lied B vergleichst in deinem Video, und das ist nur sinnvoll möglich mit Hilfe eines Zitats,

dann darfst du aus jedem Lied genau so viel zitieren, wie eben nötig ist für dein eigenes Werk über diese beiden Werke.

Beispiel: Die Fachwelt streitet darüber, welcher Song der erste war mit diesem typischen Intro "X Y Z". Du drehst ein Video und meinst, beweisen zu können, dass es der Song B war und nicht der Song A, wie viele meinen.

Dazu könnte es nötig sein, aus dem Intro zu zitieren, akustisch. Und genau so weit, wie dies nötig ist, darf man es. Und nicht weiter. Und sonst gar nicht - wenn es nicht nötig ist. Oder mit den Worten aus Bonn:

UrhG § 51 Zitate - "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Und Untermalung, ich muss ja bitten, ist alles Andere als ein besonderer Zweck im Sinne des UrhG ;-).

Und ein Ornament auch nicht - nur für die bildenden Künstler unter uns, die meinen, eine Grafik wäre als Zitat erlaubt, wenn man damit sein eigenes Werk lediglich "verzieren" möchte! Nix da: Verzieren und Untermalen sind zustimmungsbedürftige Handlungen, die zudem Geld kosten - zulässiges Zitieren im zulässigen Rahmen aber nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

so wie ich die Gema kenne, zählt das schon als Verletzung der Urheberrechte. Es kommt nicht drauf an wie lange es läuft, sondern einfach darauf, dass du Material benutzt, von dem du nicht der Urheber bist

quellenangabe, dann wird das legal. es ist als ob du den ipod eines freundes hast. kommst zu den eltern: wo hast du den her?! ausgeliehen. aha okay. wo hast du den her?! geklaut. was geklaut?! bring ihn sofort wieder zurück!!!

@julihippi erst recht Falsch...
nicht ganz Falsch...

Nein, nicht wenn du es nur für persönliche Zwecke nutzt und wenn du eine Quellenangabe des Eigentümers bei dir hinterlässt (gut sichtbar). Das dürfte gehen.

Falsch...
@stelari

Doch, für private Zwecke erlaubt, nur nicht um Werbung zu machen, wenn ein Verkauf erziehlt werden soll. Worte eines Rechtsanwaltes. Und dem möcht ich glauben.

Bitte nicht einfach ja oder nein sagen, sondern bitte mit Begründung, am besten ne Gesetzes-Passage etc.

Also wenn ich das Lied einspiele und unter am Video Fett schreibe:

Survivor: Eye of the Tiger ist dies erlaubt ?