Darf ich dieses Zweihandmesser mit mir führen?

4 Antworten

Wenn du es mit Einerhand irgendwie auf kriegst nimm es nicht mit raus die Regel ist wenn der Richter es mit Einerhand aufkriegt ist es ein einhandmesser

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich halte es für riskant. Wenn du es einhändig öffnen kannst fällt es m.M.n unter §42a. Im Gesetz ist nicht beschrieben dass ein Einhandmesser eine Öffnungshilfe haben muss. Das haben die Innenminister zwar 2008 nach Einführung des Gesetzes mal erklärt, das ist aber meines Wissens veraltet und spätestens seit einem BKA-Feststellingsbescheid wissen wir dass auch Messer ohne Öffnungshilfe als Einhandmesser eingestuft werden können.

http://www.outdoormesser.de/Messerrecht-Trageverbot

Feststellbare Klinge, lass es bleiben. Frage mich wofür man mit Messer rumlaufen muss...

Ich verwende das Messer für den Allzweckgebrauch, Arbeit, etc. Habe keine böse Absichten.

@RawStyles

Habe keine böse Absichten.

Schade, dass man das extra erklären muss.

@RawStyles

Wenn du es für die Arbeit benutzt, transportiere es auf dem weg zur Arbeit verpackt und nicht zugriffsbereit. Dann dürfte nicht viel passieren bei einer Kontrolle, wenn du plausibel darlegen kannst es ist nur für die Arbeit 

@ToniB28

Wenn du es für die Arbeit benutzt, transportiere es auf dem weg zur Arbeit verpackt und nicht zugriffsbereit.

Noch einmal: Warum? Das ist kein Einhandmesser und fällt daher nicht unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz.

Du bist wohl ein besonders schlauer. -.-

Ich nehme das mal als Kompliment, obwohl es sicher nicht so gemeint war.

@ToniB28

Unnötig - Wenn du den Unterschied zwischen einem Einhandmesser und einem Klappesser nicht kennst, solltest du nicht antworten - Das haben Dir hier nun doch genug Leute geschrieben, warum hörst du nicht auf sie?

Feststellbare Klinge, lass es bleiben.

Warum? Das ist der Konstruktion nach kein Einhandmesser.

Frage mich wofür man mit Messer rumlaufen muss...

Messer sind in erster Linie Werkzeuge.

@PatrickLassan

Du bist wohl ein besonders schlauer. -.-

@ToniB28

Du wohl nicht, weil Du das anscheinend nicht kennst und "Messer sind erst mal Werkzeuge" nicht verstehst..

@ToniB: Frage mich warum man antworten muss wenn man keine Ahnung hat!?

Frage mich wofür man mit Messer rumlaufen muss...

Weil man es darf, also der Gesetzgeber es erlaubt?

Und wofür? - Paket gleich im Postamt öffnen, Etikett von frisch gekauften T-Shirt abschneiden, Blisterverpackung aufmachen nach dem Kauf, Kartons an der Papiertonne zerschneiden , "einen Apfel schälen", ect.

Es gibt tausend Gründe, wofür man ein Messer nutzen und dabei haben kann und darf - und es gibt keinen einzigen, sich gegenüber jemanden deshalb rechtfertigen zu müssen, es reicht, dass man es darf!

Das Messer ist der Konstruktion nach kein Einhandmesser, also sehe ich da keinen Verstoß gegen das Führungsverbot. Die Klingenlänge ist bei Klappmessern sowieso irrelevant.

Habe trotzdem Bedenken, da ich es dennoch mit einer Hand öffnen kann, obwohl keine Öffnungshilfe vorliegt. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

@RawStyles

Man kann die meisten Klappmesser einhändig öffnen, wenn man geschickt genug ist. Dieses Messer hat wie du selbst sagst keine Öffnungshilfen, sondern nur einen normalen Nagelhieb (= Rille in der Klinge). Meiner Meinung nach also kein einhändig feststellbares Einhandmesser im Sinn von § 42a WaffG.

@PatrickLassan

Ich sehe da keine Rille eines Nagelhau, das ist es, was mich etwas stutzig macht. Die Klinge steht wohl mit dem Rücken weit aus dem Griff heraus, dann man diese auch ohne packen kann. (Oder wie der Fragesteller selbst schreibt, auch mit einer Hand aufbringt)

https://www.pumaknives.de/dispitem_121.php?item_no=822018

Auch die lange Fehlschneide auf der Klingenrückseite gefällt mir nicht, sieht mir zu "zweischneidig" aus, was für mich auch ein Ausschlusskriterium fürs rumlaufen wäre..