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Ein Victor-Inox ,ein Schweizer Offiziersmesser,darf man immer führen.

Führen bedeutet,Du darfst es zusammengeklappt,zugriffsbereit in Deiner Tasche haben.

Da Du Kind bist,könnten es Deine Eltern verbieten und auch kontrollieren.

Würdest Du ein verbotenes Messer,mit langer Klinge,Springmesser etc.führen,etc.

wäre das verboten,aber Du könntest dafür (noch nicht) bestraft werden,da Du noch nicht strafmündig,14 Jahre alt bist.

Konsequenzen könnte es in der Schule geben,Schulverweis etc,wie auch die Polizei verbotene Gegenstände beschlagnahmen können,und Deine Eltern benachtigen würden.

Ein Victor-Inox ,ein Schweizer Offiziersmesser,darf man immer führen.

Nein, es gibt auch Einhandmesser von Victorinox, und die darf man nicht "immer führen".

@SuperKuhnibert

Ok,sollten die Einhandmesser herstellen.Wusste ich jetzt nicht.

@SuperKuhnibert

Ah ja,und ein Springer ist es wohl dazu.^^

@Rutscherlebnis

Nein, Springmesser fertigen die nicht. Aber eben einhändig feststellbare Messer.

Ja, du darfst wenn es deine Eltern erlauben.

Gesetzlich geregelt ist das wie folgt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Danke für deine Antwort!