Darf ich dieses Taschenmesser draußen führen?
Hallo! Ich bin 12 Jahre alt und habe meine Interesse an schnitzen etc. heute gefunden. Ich würde mir dann dieses Taschenmesser zulegen:
Darf ich dieses Messer legal draußen führen?
2 Antworten
Ein Victor-Inox ,ein Schweizer Offiziersmesser,darf man immer führen.
Führen bedeutet,Du darfst es zusammengeklappt,zugriffsbereit in Deiner Tasche haben.
Da Du Kind bist,könnten es Deine Eltern verbieten und auch kontrollieren.
Würdest Du ein verbotenes Messer,mit langer Klinge,Springmesser etc.führen,etc.
wäre das verboten,aber Du könntest dafür (noch nicht) bestraft werden,da Du noch nicht strafmündig,14 Jahre alt bist.
Konsequenzen könnte es in der Schule geben,Schulverweis etc,wie auch die Polizei verbotene Gegenstände beschlagnahmen können,und Deine Eltern benachtigen würden.
Ok,sollten die Einhandmesser herstellen.Wusste ich jetzt nicht.
Ah ja,und ein Springer ist es wohl dazu.^^
Nein, Springmesser fertigen die nicht. Aber eben einhändig feststellbare Messer.
Ja, du darfst wenn es deine Eltern erlauben.
Gesetzlich geregelt ist das wie folgt:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Danke für deine Antwort!
Ein Victor-Inox ,ein Schweizer Offiziersmesser,darf man immer führen.
Nein, es gibt auch Einhandmesser von Victorinox, und die darf man nicht "immer führen".