Darf ich die Stadt verklagen?

10 Antworten

Also, du verklagst nicht die Stadt sondern das Bauunternehmen das die Stadt beauftragt hat. wichtig ist das du Beweise hast. Deine Schuhe, Bilder, weitere Zeugenaussagen. etc. Dann wendest du dich an die Stadt oder ggf direkt an das Bauunternehmen

Die Stadt ist zuständig. Die kann sich dann an der Baufirma schadlos halten, die Verantwortung für die Verkerhrssicherheit der Wege hat aber die Stadt und dazu gehört auch, daß man nicht in frischen Teer tappen kann.

Wenn Du siehst das sie da grade am teeren sind und reintrittst dann wirst Du da keinen Schadenersatz fordern können. Dazu ist auch kein Schild erforderlich.

Wenn jemand eine Parkbank am streichen ist und Du setzt dich währenddessen auf diese Bank dann bezahlt dir auch keiner die verschmutzt Hose weil während des Streichens kein Schild dranhängt "Vorsicht, wir streichen gerade"

Die waren nicht dabei man sah das nicht wirklich das das frisch geteert war

@Mangobongo

Ok, dann ist das was anderes.

Dann kannst Du dich ans Bauunternehmen wenden das geteert hat. Die Adresse müsstest Du bei der zuständigen Gemeinde erfragen.

Die Stadt wird dich an die Baufirma verweisen und diese an ihre Versicherung und die wird höchstens den Zeitwert ersetzen.

Nein, die Stadt/Kommune die den Auftrag vergeben hat, ist schon der richtige Ansprechpartner, die ist auch für die Verkehrssicherheit der Wege zuständig. Die Stadt kann sich dann ihrerseits ihr Geld bei der Baufirma wieder holen.

Warum klagen? Stelle zunächst erstmal eine Forderung an den Gullydeckelteerer, erst wenn der nicht zahlst, dann kannst du klagen.

Und warum klagen?

Richte Deine Beschwerde an die entsprechende Behörde Deines Wohnortes und weise auf Deinen Schaden hin.