Darf ich die Musik voll aufdrehen?

13 Antworten

Hallo 0Lukas2018,

währe ich der Nachbar, hätte ich die Polizei oder das Ordnungsamt angerufen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach folgender Rechtsgrundlage gestellt:

§ 117 OWiG - Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Schöne Grüße
TheGrow

Bleibt noch die Hoffnung dass der Nachbar die Geschichte Mami und Papi steckt :-)

@Lotta1965

Was den FS nicht juckt. Aber die Geldstrafe wohl schon...

@Lotta1965

Nachdem Mami und Papi dieses Prachtstück herangezogen haben, bin ich nicht sicher, dass das irgendwelche Folgen hätte.

@Wapiti201264

Stecker von der Anlage abschneiden hilft auch :-)

kannst dich glücklich schätzen dass der nachbar die polizei nicht geholt hat, dazu hätte er nämlich das recht gehabt. Nimm einfach mal den umgekehrten fall: wie hättest du reagiert an seiner stelle? Ab 22:00 Uhr gilt "Zimmerlautstärke" (gesetzlich)

Ich z.B. hätte die Polizei gerufen.

ab 22uhr hast du auf Zimmerlautstärke runter zu drehen

wenn die Cops kommen, klären die dich darüber auf, reagierst du nicht, oder machst danach wieder laut, kommen die rein und nehmen die Anlage mit

Nicht nur ab 22 Uhr. Es gilt generell Zimmerlautstärke. Nur tagsüber kommt deswegen wohl die Polizei nicht raus.

ja hätte er. Musik ist IMMER auf Zimmerlautstärke zu stellen. Die Ruhezeiten gelten für Arbeiten nicht für Musik

Falsch.

Bis 22 Uhr kann man auch mal etwas lauter Musik hören.

Natürlich nicht so laut, dass man es noch drei Häuser weiter hören kann.

@Wapiti201264

nein, darf man im Grund nicht. Ok, wo kein Kläger da kein Richter. Aber verboten ist verboten

Google nach:

"Ruhestörung Gesetze "

Da findest du genau was du darfst und was nicht

Ich kenne die Lautstärke und Begebenheiten der Wohnungen nicht
Aber wenn er offensichtlich unverhältnismäßig gestört wird ist der Fall doch klar oder ....