Darf ich die Annahme des Arbeitszeugnisses verweigern wenn diese per Post kommt und ich sie vorher nicht lesen darf?

6 Antworten

Hallo, 

deine Idee, die Annahme des Zeugnisses zu verweigern ist ziemlich unsinnig, weil:

der Arbeitgeber dir ein Zeugnis ausgestellt hat und somit seine Pflicht diesbezüglich erfüllt hat.

Erst wenn du es vorliegen hast, kann man beurteilen, ob es ein gutes oder nicht so gutes Zeugnis ist. (Aber nur diejenigen, die sich damit auskennen).

Grundsätzlich hast du nur ein Recht auf ein durchschnittliches Zeugnis.... denn es muss auch wahrhaftig sein.

Das bedeutet: beurteilt der AG dich schlechter als befriedigend, so muss er nachweisen, dass du tatsächlich schlechter warst. Willst du ein. Zeugnis, dass besser als durchschnittlich ist, so musst du nachweisen, dass deine Leistungen besser waren.

Darüber hinaus muss es fehlerfrei sein, denn auch diese kann man beanstanden.

Will man gegen ein Zeugnis angehen, so sollte man das ziemlich zeitnah machen, innerhalb von 4 bis 6 Wochen wird juristisch als angemessen angesehen. Das macht man, indem man den AG dazu schriftlich mit Fristsetzung auffordert.

Also, wenn du dein Zeugnis dann hast, kannst du es ja anonymisiert hier einstellen, damit man es beurteilen kann. 

Danke für die Antwort. :) 

Kann ich es auch bemängeln wenn es schlechter ist als es mir bei einem persönlichen Gespräch gesagt wurde ? 

@bidaik

Nein, das wäre kein Grund... kommt sogar häufiger vor, dass dem AN gesagt wird, er erhalte ein gutes Zeugnis...und dann wird ein befriedigendes ausgestellt. Die Gründe zur Beanstandung habe ich ja bereits in meiner Antwort erläutert.

Warte doch erst einmal ab, am Ende sind deine Sorgen unbegründet.

Schönes Wochenende!

Wenn es dir dein Arbeitgeber über den Schreibtisch reicht, gilt das auch als zugestellt. Du kannst in dem Fall gegen das Ergebnis klagen, aber die Annahme verweigern bringt dich in keiner Weise weiter.

Kann ich denn was gegen machen wenn das Arbeitszeugnis nicht so ist wie es gesagt wurde ? 

@Still

Vielen Dank für die Antwort. :) 

Ich versuche zuerst mit meinem alten Betrieb zu sprechen, wenn das nicht klappt dann geht das halt auch anders. 🤔

Hallo Bidaik,

dein Zeugnis befindet sich in deinem Einflussbereich, egal ob es im Briefkasten steckt oder zu Abholung bereit liegt.

Sollte es sich herausstellen dass es Unrichtigkeiten enthält, hast du einen Anspruch auf Änderung.

Nein kannst du natürlich nicht, du kriegst deine Post erst ausgehändigt wenn du unterschrieben hast.

Was würdest du denn damit auch bezwecken wollen? Wenn das Ding zurückgeht interessiert das den Arbeitgeber sowieso nicht, denn er hat ja versucht es zuzustellen

Aber wenn ich es annehme und da steht aufeinmal was ganz anderes drine als gesagt wurde. Was soll ich dann machen ? 😞🤔

@bidaik

Dich mit den Arbeitgeber kurzschließen wäre eine Idee.

Nur weil die Post zurückgeht heißt das noch lange nicht dass die Angelegenheit damit geklärt ist

@Kirschkerze

Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und mir wurde gesagt bis spätestens 15.10.2016 erhalte ich es. 

@bidaik

Und das eine hat was mit dem anderen zu tun??

Du darfst es selbstverständlich erst lesen, wenn du den Brief auch angenommen hast.

Allerdings kannst du auf die Annahme auch verzichten. Nur: Dann hast du kein Zeugnis. Der Arbeitgeber hat seine Pflicht mit der Zusendung erfüllt und du musst dann sehen, wie du es später irgendwie in die Finger bekommst.

Welchen Sinn es macht, die Annahme von der Kenntnis des Inhaltes abhängig zu machen, verstehe ich nicht.

Kann ich denn danach was dagegen machen wenn das Arbeitszeugnis nicht so ist wie es gesagt wurde ? 

@bidaik

Selbstverständlich kannst du das. Du solltest dann allerdings das Zeugnis von einer Person prüfen lassen, die berufsmäßig in dem Thema drin steckt.

@Hideaway

Habe ich eine Frist bis wann ich was gegen machen kann ?