Darf ich der GEZ den Zugang zur Wohnung verweigerg, notfalls mit Gewalt

30 Antworten

der GEZ-Mann hat grundsätzlich GAR KEIN Recht, deine Wohnung zu betreten.

Mit anderen Worten: Wenn er dir etwas "befiehlt", sagst du "Nein - tschüss" und kannst die Tür schließen.

Sollte er sich dann doch Zutritt verschaffen wollen, ist das Hausfriedensbruch - darauf darfst du mit angemessener Gewalt reagieren, um die Unversehrtheit deiner Wohnung zu gewährleisten. Gedeckt wird das durch §227 II BGB (Notwehr).

GEZ-Vertreter sind KEINE Vertreter einer staatlichen Behörde. Und selbst DANN hat EINZIG und AUSSCHLIESSLICH die Polizei Zutritt zu deiner Wohnung (und auch NUR, wenn sie entweder einen Durchsuchungsbefehl hat oder sich im Rahmen von "Gefahr im Verzug" Zutritt verschaffen müssen). Alle anderen musst du nicht rein lassen - insbesondere nicht großmäulige GEZ-Kopfgeldjäger.

Gedeckt wird das durch §227 II BGB (Notwehr).

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

So einfach ist es nicht, es geht um die körperliche Abwehr und körperliche Unversehrtheit durch Gewalt bei einem Angriff. Hier ist nur der Angriff auf Personen gemeint!

Die Unversehrtheit einer Wohnung ist da gar nicht gemeint, oder meinst Du ein GEZ Mann beabsichtigt etwas zu zerstören?

Besser zitierst Du dies, weil Du damit auch Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher aus der Wohnung heraushalten kannst:

Art. 13 Grundgesetz (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Mit Gewalt darfst du gar nichts! Aber einlassen musst du sie nicht und kannst sie auch des Grundstücks verweisen, das ist rechtens.

jein

wenn sich der GEZ-Mann mit Gewalt Zutritt zur Wohnung zu schaffen versucht, darf man mit angemessener (!), situationsabhängiger (!!) Gewalt reagieren, um die Unversehrtheit der Wohnung wiederherzustellen.

Im konkreten Falle wäre ein kräftiger Tritt auf den Fuß und ggf. noch ein kräftiger Stoß gegen Brust oder Stirn tatangemessen - gefolgt von "Verschwinden sie oder ich rufe die Polizei"

@TimeShift

Stimmt, man darf sich natürlich wehren. Aber das hängt davon ab wie sich der GEZ-mann gebährt. Wenn er nur verbal dazu auffordert und vielleicht einen Schritt nach vorne macht ist dies noch kein Anlass zum Einsatz von körperlicher Gewalt. Geht es aber in einen tatsächlichen Angriff über oder das gewaltsame Eindringen in die Wohnung ist der Selbstschutz in gewissem Rahmen natürlich erlaubt.

Wenn er ,meiner Auforderung nicht nachkommt meine Wohnung oder mein Haus zu verlassen darf ich ihn auch mit angemessener Gewalt auch aus der Wohnugn oder dem Haus befördern.

Hat er nicht, da er keien Person des öffentlichen Rechts ist, dieses Recht hat nur die Polizei. Allerdings hat er das Recht, diese einzuschalten. Eigenmächtiger Zutritt ist Hausfriedensbruch, Fuß in die Tür wäre Nötigung , beides Straftatsbestände

Du musst keinen in die Wohnung lassen. Er ist auch kein Vertreter einer staatlichen Behörde! Verprügeln solltest du ihn nicht, aber die Türe schließen und mit der Polizei drohen. Wenn du mit der Polizei drohst sind sie ohnehin schneller weg als dass du gucken kannst.

Keine Gewalt, das ist sonnst ein Fall für die Staatsanwaltschaft! Rein darf nur der, den Du einläßt oder wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt (Richterlicher Durschsuchungsbefehl, Gerichtsvollzieher, etc.). Wenn jemand den Fuß in die Tür stellt, solltest Du Ihn auffordern das zu unterlassen und ihn darauf hinweisen, dass das sonst einen Straftatsbestand darstellt und zur Anzeige gebracht wird. Nimmt er den Fuß trotzudem nicht raus, die Polizei rufen!