Darf ich den Arbeitsvertrag unterschreiben lassen?

5 Antworten

Rein rechtlich kann auch ein Bevollmächtigter für dich den Arbeitsvertrag abschließen, da es kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist. Aber das ist natürlich alles andere als üblich (zumindest auf Arbeitnehmerseite).

Sowas geht natürlich nicht! Sag der Firma, dass Du den Vertrag am ersten Arbeitstag unterschreiben wirst.

Nenn mir mal einen vernünftigen Grund, wofür das gut sein soll!? Der ArbG wird den Vertrag seinerseits unterzeichnet zuschicken. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst ein von dir eigenhändig unterschriebenes Exemplar auch noch am ersten Arbeitstag an den ArbG zurück geben.

Die Personalabteilung liegt nicht in dem gleichen Standort, wo ich arbeiten werde. Ich war mal als Praktikant in der selben Firma und wurde damals von der HR verlangt, den Vertrag mit meinen Unterschrift vor meinem Arbeitsbeginn zurückzuschicken. Daher werde es dieses mal vermutlich genauso laufen...

Ich werde die HR anrufen, vielleicht akzeptiert sie erstmal auch einen gescannten Vertrag mit meinen Unterschrift und ich gebe dann die Originale am ersten Arbeitstag zurück.

Danke für die Antwort!

@LuoShen

Ich werde die HR anrufen, vielleicht akzeptiert sie erstmal auch einen gescannten Vertrag mit meinen Unterschrift und ich gebe dann die Originale am ersten Arbeitstag zurück.<

Davon rate ich ab. Es gibt ein Arbeitsgerichtsurteil, nach dem sind Arbeitsverträge, die zwar im Original unterschrieben sind, dann aber elektronisch übermittelt wurden (Scan, Fax), unwirksam.

Geklagt hatte ein befristet eingestellter Arbeitnehmer, da ihm der Arbeitsvertrag per Fax zuging. Da dann bei Arbeitsbeginn kein original unterschriebener Vertrag vorlag, entschied das Gericht, dass hier ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist aufgrund eines fehlenden befristet wirksamen Arbeitsvertrages.

@Navvie

Das Urteil ist nicht verwendbar, wenn es sich nicht wirklich um einen befristeten Vertrag handelt. Es besagt schließlich nicht, dass ein eingescannter Vertrag generell unwirksam ist sondern nur, dass eine Befristung in dieser Form nicht wirksam vereinbart werden kann.

Da man unbefristete Verträge grds. auch mündlich schließen kann, führt eine Fax- oder EMail-Übermittlung keinesfalls zur Unwirksamkeit des Vertrages an sich.

Nein., aber du könntest die Firma benachrichtigen, so dass er früher oder eben später versendet wird oder du lässt dir nachsenden.

auch nicht mit einer schriftlichen Vollmachtung von mir??...dann ist es sehr blöd...

Der Arbeitsbeginn ist 15.Okt. Ich fliege ab 25. Sept. nach Ausland und komme erst am 14.Okt. zurück.

Ich habe gehört, dass ein gescannter Vertrag mit Unterschrift geht ja auch nicht...

vielen Dank für die schnelle Antwort!

@LuoShen

auch nicht mit Vollmacht.

@Peta67

Wieso sollte das nicht gehen?

Wieso, weshalb, warum soll ein Freund Deinen Arbeitsvertrag unterschreiben? Das kann man mit der Firma abklären. Bei Arbeitsbeginn kannst Du immer noch Deinen Vertrag abgeben. Es sei,Du bist Wochen oder Monate nicht zu erreichen.