Darf ich über Straßen fliegen?

4 Antworten

Für die Schweiz

Rechtslage zu Privaten Dashcam-Aufzeichnungen und Handy-Aufnahmen im Strassenverkehr gilt auch für Drohnen

Aufnahmen von Daten, anhand derer Personen oder Autokennzeichen bestimmbar sind, fallen aber unter das Datenschutzgesetz (DSG). Nach dem Datenschutzgesetz müssen insbesondere die Beschaffung der Daten und der Zweck der Datenbearbeitung für die von der Aufnahme betroffenen Person ersichtlich sein (vgl. Art. 4 Abs. 4 DSG). Weil die private Datenbeschaffung durch Dashcams oder Mobiltelefone (im Unterschied zu Aufzeichnungen durch offensichtlich oder mit Hinweistafeln positionierten Kameras im öffentlichen Raum) für die anderen Verkehrsteilnehmer in aller Regel nicht erkennbar ist, muss bei privaten Videoaufnahmen im öffentlichen Strassenverkehr grundsätzlich von einer widerrechtlichen Datenbeschaffung ausgegangen werden. ... Aus Datenschutzgründen sind private Dashcam-Aufzeichnungen und Aufnahmen des öffentlichen Strassenverkehrs durch Mobiltelefone mithin problematisch und in aller Regel als unzulässig zu erachten.

http://sms-lawyers.ch/private-dashcam-aufzeichnungen-und-handy-aufnahmen-im-strassenverkehr/?doing_wp_cron=1522673295.8846259117126464843750

Video mit den wichtigsten Regeln BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/allgemeine-fragen-zu-drohnen/drohnenvideo--regeln-fuer-den-gebrauch-.html

FAQ und Link zu Karte "Einschränkungen für Drohnen https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/allgemeine-fragen-zu-drohnen.html

In welchem land biste denn?

In Deutschland sind "Bundesfernstraßen" (also zB. Bundesstraßen und Autobahnen) tabu und zwar inkl. 100m seitlichen Abstand und egal ob darauf gerade Fahrzeuge fahren oder nicht.

Andere Straßen sind ok, aber ich würde trotzdem empfehlen sie möglichst flott zu queren und auch in einer Höhe dass die Fahrer davon nicht irritiert werden - am besten gar nichts davon mitbekommen.

Außerdem solltest man natürlich unbedingt eine (ohnehin immer zwingend vorgeschriebene) Drohnen-Haftpflicht haben, denn wenn doch irgendwas schief gehen sollte kann das auch mit mit derart leichten Drohnen schnell richtig übel teuer werden!

Genauso tabu sind übrigens (ebenfalls mit 100m seitlichen Abstand) auch Bahnlinien und -anlagen, sowie kurioserweise sogar Bundeswasserstraßen (außer da wo die jeweils zuständigen Stellen entschärfte Ausnahmeregeln erlassen haben, wie zB. in Hamburg).