Darf ich Bundeswehr Abzeichen als privatperson kaufen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich informiert bin, darfst du zwar Uniformen etc kaufen, aber Teile mit Hoheitabzeichen (z.B. die Deutsche Flagge) nicht tragen. Dasselbe gilt für Rangabzeichen etc. Jedenfalls gilt das für Bundeswehruniformen.

Jawoll,Du darfst als Privatmann sämtliche Mützen,Schiffchen,Uniformen,Helme,Orden,Einsatzspangen,Ärmelabzeichen,sonstige Effekten und Surplusausrüstungsgegenstände der Bundeswehr,Polizei und anderer Organisationen sammeln,kaufen,mit anderen Sammlern tauschen und daheim oder in einem Museum ausstellen,in Vitrinen aufbewahren etc.!! Aber n i e m a l s darfst Du mit irgendwelchen Deiner Sammlerstücke öffentlich auftreten,diese selber tragen oder damit an Deiner Kleidung herumlaufen.Du würdest dann gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,diese erheblich verletzen und Dir fiesen Ärger mit Staatsanwaltschaft und Kripo einfangen.Komme also bitte nie auf derlei Gedanken,vor denen ich Dich hier nochmals ausdrücklichst warnen muß.Mit dem Unbefugten Tragen Hoheitlicher Abzeichen und/oder Uniformen und der sogenannten "Amtsanmaßung" sollte man wirklich nicht spaßen!! Darauf stehen Geldstrafen und ggf.Gefängnis!! Denk' bei allem was Du tust immer hieran!! Ansonsten - viel Spaß beim Sammeln...!!HG von Deinem ollen weisen Ersthelfer Red Baron

Lieber Red Baron, hau mal nicht so auf die Kac-ke. Natürlich kann man einzelne Teile tragen, so wie eine Flecktarnhose oder Jacke, sonst machten sich ja die ganzen Commedians im Fernsehen strafbar. Nach § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist u.a. das Tragen von inländische oder ausländische Uniformen oder Uniformen die diesen zum Verwechseln ähnlich sind unter Strafe gestellt, ebenso wie das Tragen von Rangabzeichen. Nun muß man die Frage stellen, was ist eine Uniform. Eine Uniform läßt ihren Träger eindeutig als Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe erkennen, in diesem Fall eines Soldaten. Das kann bei Uniformteilen nicht der Fall sein, da eine Verwechslung weitestgehend auszuschließen ist.