Darf ich Bilder von Jemand anderem auf WhatsApp im Internet frei benutzen?

8 Antworten

Also im Prinzip ist es strafbar. Es kommt eben darauf an um was für eine Person es geht. Ist es eine Person des öffentlichen Lebens zb Promis etc. Ist das kein Problem. Ist es jedoch eine privat Person, musst du sie vorher fragen. Wenn diese Person später die Bilder bemerkt und vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurde , könnte sie dich zu recht anzeigen. Hoffe ich konnte helfen. Mfg

Also, die Bilder einfach so verwenden setze ich mal ein Fragezeichen. Ich habe auf meinen Bildern beispielsweise ein Copyright. Da sage ich ganz klar, dass diese nicht zur freien Nutzung freigegeben sind.

Allerdings Anfragen hat noch nie geschadet. Da auch ich als Besitzer der Bilder und der Bildrechte durchaus Bilder im Einzelfall freigeben würde.

Finde ich allerdings Bilder von mir, die ich nicht frei gegeben habe, kann es sein, dass rechtliche Konsequenzen drohen.

Fazit: Nicht einfach nutzen, sondern Fragen. Es gibt immer einen Weg.

In Deutschland gibt es kein Copyright.

@asdundab Lichtbilder

Lichtbilder nach deutschem Recht sind „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden“, die zwar keine Werkqualität
aufweisen, aber doch eine persönliche Leistung darstellen. Sie werden
entsprechend der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt, § 72 Abs. 1 UrhG.

Das Urheberrecht an (einfachen) Lichtbildern erlischt nach § 72
Abs. 3 UrhG 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach
der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder
Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer
Nicht-Veröffentlichung innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung
erlischt die Schutzfrist.
In seltenen Fällen kann sich damit eine fast hundertjährige Schutzfrist
ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der
Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt
dann einen Schutz bis Ende 2100.

Einfach mal so zum nachlesen.

@thlu1

Copyright != Urheberrecht

richtig

Du musst zwei Dinge beachten:

  • Urheberrecht: Der Urheber (Fotograf, Zeichner, ...) hat i.d.R. das ausschließliche Verwertungsrecht (UrhG).
  • Kunsturheberrecht: Die abgebildete Person hat i.d.R. ein Mitspracherecht, wenn es um die Veröffentlichung eines Bildes geht (§§ 22, 23 KunstUrhG).

Juristisch beides ein Minenfeld. Sorglos verbreiten darfst Du nur Werke, deren Urheber Du selbst bist.

Die frage ist sehr komplex. Du brauchst zum einen das Einverständnis des Fotografen, wenn es ein "Bild mit künstlerischem Anspruch" ist. Außerdem brauchst du auch die Erlaubnis der Personen, die Fotografiert wurden, wenn siebauf dem Bild klar erkennbar sind.

Nein, rein rechtlich darfst Du diese Bilder nicht verwenden sofern Du keine Erlaubnis des Rechteinhabers hast.

Und der abgebildeten Person.

@asdundab

Auch die abgebildete Person ist Rechteinhaber...