Darf ich beim Polizei Anruf das Gespräch aufnehmen?
8 Antworten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
Lg
HelpfulMasked
Nein, ist es nicht.
Ein Aufnahme auf einen Tonträger ist strafbar, wenn der Andere dem nicht ausdrücklich zustimmt. Eine Mitschrift (selbst ein Stenogramm) ist es nicht. Bedenke allerdings, dass es sich dabei um vertrauliche Dinge handelt. Sobald du sie einem Dritten zugänglich machst, kann es strafbar sein.
Wenn du der Polizei nicht traust, lass es mit dem Anruf. Ansonsten wird jeder Anruf bei der Polizei dort aufgenommen.
Ohne zu fragen ob du das darfst, darfst du das grundsätzlich nicht. Egal wo du anrufst.
und wenn ich das machen was kann passieren? wie werde ich bestraft?
Kommt drauf an was du mit den Aufnahmen anstellst bzw. ob es überhaupt rauskommt.
Die polizei haben ein Bericht geschrieben, drin sind viele falsche info. und davon fehlen viele info. ich habe angerufen, und die haben gesagt ja richtig, das und das fehlt.
wenn ich aber den Inhalt des Anrufs aufschreibe ist das strafbar?
Gesprächsnotizen sind natürlich erlaubt. Inwiefern die aber als Beweis gewertet werden ist immer sone Sache.
Ich wäre eher bestrebt die Sache ordentlich und offiziell zu klären, also alles offiziell und korrekt bei der Polizei erfassen zu lassen. Je nach Inhalt/Vorwurf nach Rücksprache mit einem Anwalt damit dir im Nachgang nicht ein Strick aus deinen Aussagen gedreht wird.
und wenn ich das Gespräch auswendig lerne und weiter erzähle ist das Strafbar?
Das nennt sich dann "Gedächtnisprotokoll"
Ist aber auch kein verwertbarer Beweis da du dich ja geirrt haben könntest... Dann könnte man anderen viel unterjubeln...
Nur mit Zustimmung des Anrufers; ansonsten absolut verboten und eine Straftat!
wenn ich aber den Inhalt des Anrufs aufschreibe ist das strafbar?