Darf ich bei Wohnungsbesichtigung Kind verheimlichen?

6 Antworten

Das würde ich nicht machen, ihr wollt euch doch da wohlfühlen und nicht gleich Stress mit dem Vermieter haben - sucht lieber weiter.

AHHHHHHHHHHHHHHErstmal lieb, dass Ihr euch die Mühe gemacht habt mir zu antworten.

Na ich dachte wohl daran, sofort zu sagen, dass wir dann mit 3 Leuten einziehen.Aber muss ich sagen mit wem? Das wäre ja dann kein Betrug.Ich find auch, dass es diskriminierend ist. Aber wenn dann vor Gericht gehts dauert dies ja ewig.

Haben unsere Wohnung ja noch nicht gekündigt also is es nicht so eilig.Dennoch bekommt man schon bei 70 % keine Chance und der Rest ist natürlich sofort weg. SCHREI.

Wäre ja das gleiche, wenn ich sagen würde: Du darfst hier nicht einziehen, weil mir deine Nationalität nicht passt.Wo sind wir denn nur gelandet. NE NE

Wo kann ich denn nachlesen, wann eine Wohnung überladen ist?

Aber ich muss den Vermieter ja auch nicht immer in meine Wohnung lassen, wenn ich den Mietvertrag und Schlüssel habe.

Und die Nebenkosten werden ja meist schon in der Wohnung seperat abgelesen, sodass ich ja eh das zahlen muss was ich verbrauche.

Man darf ja auch 3 Monate jemanden bei sich wohnen haben ohne, dass ich bescheid geben muss oder hab ich das falsch?

Und ob es nun mein Freund oder mein Kind is.??????

Jeder Vermieter wird fragen: haben Sie Kinder? Mit wieviel Personen wollen Sie einziehen?Kann ja auch sein, man bringt die Mutter mit...verschweigen ist immer schlecht.

Sollte dir ein Vermieter klipp und klar sagen: nein, an Paare mit Kindern vermiete ich nicht, verklag ihn wegen Diskreminierung...

anitari  02.06.2011, 19:44

Sollte dir ein Vermieter klipp und klar sagen: nein, an Paare mit Kindern vermiete ich nicht, verklag ihn wegen Diskreminierung...

DH

Wenn Du Dein Kind nicht angibst, hat der Vermieter das Recht, Dir sofort wieder zu kündigen. Ihr seid dann nicht 2, sondern 3 Personen, die einziehen!

anitari  02.06.2011, 19:43

Wenn Du Dein Kind nicht angibst, hat der Vermieter das Recht, Dir sofort wieder zu kündigen. Ihr seid dann nicht 2, sondern 3 Personen, die einziehen!

Das ist so pauschal gesagt falsch.

Nur wenn die Wohnung mit 3 Personen überbelegt wäre hätte der Vermieter das Recht zu kündigen bzw. den Zuzug weiterer Personen zu untersagen.

Wobei der Ein-/Zuzug von Familienangehörigen und Lebenspartnern grundsätzlich nicht untersagt werden darf.

blondie1705  02.06.2011, 20:40
@anitari

Das ist richtig, allerdings ergibt es sich ja nicht plötzlich, dass das Kind mit Dir da einzieht.

Ich würde Dir davon abraten Deine Tochter zu verschweigen. Wenn Du den Mietvertrag mit 2 Personen unterschreibst, begehst Du einen Betrug. Der Vermieter kann Dich sofort kündigen und Dir entstehende Kosten aufdrücken.