Darf ich bei Kopfschmerzen einfach in der Arbeit nach Hause gehen?

7 Antworten

Schmerzmittel sind nicht ohne Grund nicht frei verkäuflich.. Die Nötigung des Arbeitgebers, hier unbedingt darauf zurückzugreifen ist zumindest fragwürdig.

Aus meiner Sicht hast Du ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und musst keine Medikamente nehmen, wenn du nicht willst.

Aber! Eine Diskussion um Grundsätze macht mit einem Arbeitgeber meiner Erfahrung nach wenig Sinn. In der Regel sind das Kleingeister, deren einziger Augenmerk auf den eigenen Profit ausgerichtet ist. Diesem steht ein "kranker" Arbeitnehmer entgegen.

Ein Streit mit dem Arbeitgeber und Argumentationen, so sinnvoll sie sein möge, führen bei den meisten Arbeitgebern bei der Konstellation kaum zum Erfolg.

Heißt kurz. Wenn du krank bist geh zum Arzt. Leb aber im Zweifel damit, dass dein Arbeitgeber einen Grund findet, mit dem er dich kündigen kann.

Ist man wirklich krank, nur weil man Kopfschmerzen hat? Man könnte es auch mit Hausmitteln probieren.. aber einfach sagen, ich geh nach Hause, ich habe Kopfschmerzen wird auf Dauer nicht gut kommen

@Idris164
   nur weil man Kopfschmerzen hat

Was heißt hier "nur" wegen Kopfschmerzen?!?

Bildest Du Dir etwa ein, hier beurteilen zu können, was konkret dahinter steckt, wie stark oder heftig und beeinträchtigend diese Kopfschmerzen waren??

@Familiengerd

Wenn du schon mal richtige Kopfschmerzen hättest, müsstest du wissen, dass man da nicht mehr in der Lage ist mit dem Chef zu diskutieren

@Idris164

Ich erlaube mir nicht die anmaßende Brurteilung, wie eine andere Person mut Kopfschmerzen diese zu empfinden hat und was sie dann noch kann oder nicht kann.

Und Du kannst das auch nicht!!

@Idris164

Krank? Definitiv ja. Ob jemand dann Arbeitsunfähig ist, das ist hier die Frage. Aus meiner Sicht, kommt es hier wesentlich auf den ausgeübten Beruf sowie auf die Stärke des Kopfschmerzereignisses an. Gerade bei Berufen, bei denen es auf eine hohe Konzentration ankommt, kann Kopfschmerz hier zu Einschränkungen führen. Dort kann man durchaus auch von Arbeitsunfähigkeit sprechen.

Das das nicht gut bei manchem AG ankommt, ist auch richtig. Es gibt Menschen, die schon bei geringsten Erkrankungen zu Hause bleiben, dass weiß jeder AG. Von denen trennt man sich natürlich irgendwann.

Copy und paste

@Chantykeiju

Besser "copy und paste" (denn wenn ich Dir schreibe, dass Du Unsinn sagst, weiß der andere noch längst nicht, dass das bei ihm auch der Fall ist!), als unsinnige/falsche Antworten und Kommentare "verzapfen"!

Du darfst gar keine verschreibungspflichtigen Medikamente einfach so annehmen.
Hatte den selben Fall auch schon, dann geht man zum Chef und sagt man hat ganz doll Kopfschmerzen und dann geht man zum Arzt.
Aber auch wenn sich das echt blöd anhört, nur Kopf schmerzen hätte ich net gesagt.
Ich hätte dann noch Magen gesagt :D

Einfach abhauen darf man nicht das ist ein abmahnungsgrund und du bist nicht versichert.

Aber allem in allem, Wechsel dein Arbeitgeber

Wegen starker Kopfschmerzen, die ja schließlich am nächsten Tag (so wie in diesem Fall) weg sein können, muss man nicht unbedingt sofort zum Arzt rennen!

Das wäre übrigens auch gar nicht im Sinne des Arbeitgebers, denn die Ärzte schreiben dann auch gerne gleich einmal ein paar Tage krank. Nicht umsonst gibt es die Regelung, dass erst ab dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Im Übrigen ist das Verhalten des "Chefs" eines Chefs unwürdig.

"Einfach abgehauen" ist der Fragesteller nach den geschilderten Vorkommnissen meiner Meinung nach nicht - ich wäre auch gegangen - allerdings hätte ich dem Chef (sinngemäß) gesagt: "Es geht wirklich nicht mehr - ich gehe jetzt!"

Einzig Dein letzter Satz überzeugt mich - das würde ich an Stelle des Fragestellers allerdings kurz- bis mittelfristig tatsächlich anstreben.

Nein, natürlich war das nicht in Ordnung. Es ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Unentschuldigtes Fehlen auf der Arbeit.

Du darfst nur nach Hause, wenn du akut krank bist und nicht mehr arbeitsfähig. Auch nur mit Abmeldung und anschließendem Krankenschein.

So verständlich deine Haltung ist - ich nehme eigentlich auch nie Medikamente - so war sie in der Situation nicht fair. Entweder alles tun, um eine Heilung herbeizuführen, oder aber aushalten und weiterarbeiten.

Du hast nicht richtig gelesen - der Fragesteller ist der Arbeit keineswegs unentschuldigt ferngeblieben!

Und akut krank war er auch! Der Arbeitgeber muss ihn aufgrund seiner Fürsorgepflicht auf jeden Fall nach Hause gehen lassen.

Und warum soll das Verhalten, den Chef zu fragen, ob man nach Hause gehen kann, unfair sein?

Und die Unterstellung, dass der Fragesteller hätte nicht alles getan, eine baldmögliche Heilung herbeizuführen, hättest Du Dir auch sparen können!

Mein Fazit: Deine gesamte Antwort "taugt nicht in die Wurst !!

@verreisterNutzer

Dann interpretieren wir den Text wohl beide sehr unterschiedlich.
Unentschuldigt Fernbleiben heißt, dass der Frager sich keinen Krankenschein geholt hat. Wenn er zu krank zum Arbeiten ist, dann ist die Alternative zum Arzt gehen.
"Ich habe meinen Chef gefragt, ob ich nach Hause darf" klingt einfach sehr nach Kindergarten. Da hat man noch gefragt, ob man mal nach Hause darf.

Erwachsene Arbeitnehmer sagen: Ich bin nicht arbeitsfähig, aufgrund starker Kopfschmerzen, ich muss jetzt einen Arzt aufsuchen.

Als Chef hätte ich den Frager auch nicht ernst nehmen können. Und mich würde wirklich sehr interessieren, wie der Frager seine Kopfschmerzen denn sonst immer zu Hause heilt bzw was er denn zu Hause vor hatte, was der Heilung förderlich sein soll.

@Rendric

Sich bei seinem Chef zu melden, wenn man akut erkrankt ist, hat mit "Kindergarten" nun aber überhaupt nichts zu tun - im Gegenteil: Das ist vollkommen korrekt!

Und zum Arzt muss man deswegen auch nicht zwingend ==> siehe hierzu meinen Kommentar zur Antwort von @niklasmayer95.

Ein unentschuldigtes Fehlen kann ich aus der Schilderung des Falles nicht erkennen. Je nachdem welche Regelung im Haus anzuwenden ist, braucht man bis zu drei Tage ggf. gar keine AU-Bescheingung.

Im Übrigen gilt ein Tag, an dem man die Arbeit wegen Krankheit vorzeitig verlässt, immer als gearbeitet !!

@Rendric

"Dann interpretieren wir den Text wohl beide sehr unterschiedlich."

Ich würde eher sagen, du kennst die Rechtslage nicht. Erstens steht es dem Chef nicht zu, Diagnosen zu stellen und Medikamente zu verordnen. Nicht umsonst stehen bei Schmerzmitteln Hinweise wie der folgende (Ibuprofen):

"Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können."

Und wer krank hach Hause geht, braucht auch für diesen Tag keine ärztliche Bescheinigung:

"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"

Es ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Unentschuldigtes Fehlen auf der Arbeit.

Das ist völliger Unsinn.

Weder handelt es sich um "unentschuldigtes" Fehlen, noch berechtigt unentschuldigtes Fehlen voraussetzungslos eine Kündigung - und erst recht keine fristlose!!

Als Chef wäre ich auch sauer, wenn du wegen Kopfschmerzen nach Hause gehen würdest. Noch dazu wo ein Schmerzmittel mit Sicherheit wirken würde.

ich versteh dich zwar, dass du keine Medikamente nehmen möchtest, aber wenn du wegen jedem kleinen Zipperlein nach Hause gehst oder nicht zur Arbeit erscheinst, wird das wohl Konsequenzen haben

Es ist absolut menschlich, einmal (akut) dermaßen starke Kopfschmerzen zu bekommen, dass eine Weiterarbeit nicht sinnvoll ist - was übrigens beide Vertragsparteien betrifft.

Und jeder Arbeitgeber, der einen Funken Verständnis, einen Funken Empathie und auch nur ein wenig von Personalführung versteht, würde den Mitarbeiter sofort (!) nach Hause gehen lassen.

Allerdings kennen wir hier die Vorgeschichte nicht. Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass dies nicht schon des Öfteren vorgekommen ist, und dass bisher ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Chef geherrscht hat.

In den Beipackzetteln steht, dass nach Einnahme von Schmerzmiteln das Reaktionsvermögen beeinträchtigt sein kann und man dies im Straßenverkehr oder bei der Arbeit beachten soll. Ein Chef, dem das egal ist, ist bescheuert.

Und wie willst du bitte beurteilen, ab wann Kopfschmerzen ein Zipperlein sind?

Dein Chef hat blöd reagiert, aber nur wegen Kopfschmerzen gleich gehen wollen ist auch nicht wirklich toll.
Entweder du hälst es durch oder du gehst direkt zum Arzt und lässt dir eine AU geben, damit er sich den Ausfall zurückholen kann. Wenn so etwas öfter vorkommt und du einfach gehst, solltest du dich über Kündigung/Abmahnung nicht wundern

Wofür eine Abmahnung?

für das Verlassen des Arbeitsplatzes

aber nur wegen Kopfschmerzen

Was heißt hier "nur" wegen Kopfschmerzen?!?

Bildest Du Dir etwa ein, hier beurteilen zu können, was konkret dahinter steckt, wie stark oder heftig und beeinträchtigend diese Kopfschmerzen waren??

@Familiengerd

Wenn jemand extreme Kopfschmerzen hat, nimmt er gerne etwas dagegen

@Idris164

Du erlaubt Dir hier unangebracht eine Interpretation, obwohl Du die konkreten Umstände überhaupt nicht kennst und also auch nicht beurteilen kannst!

Nein, aber jeder hat schon mal Kopfschmerzen gehabt und die meisten gehen deshalb nicht nach Hause. Wenn die Kraft noch für Diskussion mit dem Chef reichen, scheint es nicht lebensbedrohlich zu sein

richtig außerdem geht es nicht um die Stärke der Schmerzen, sondern um Arbeitsverweigerung. so nennt es nämlich, wenn man sich anmaßt einfach die Arbeit zu verlassen, ohne Erlaubnis und ohne zum Arzt zu gehen

@Chantykeiju

Deine Aussagen sind schlicht Unsinn!

Du kannst Dir nicht anmaßend eine Beurteilung der Kopfschmerzen in diesem Fall erlauben, weil Du die Umstände nicht kennst und nicht "im Kopf des Fragestellers steckst"!

Und "Arbeitsverweigerung" ist einfach Quatsch - wird aber gerne gedankenlos als Schlagwort eingeworfen!

die Arbeit ohne Erlaubnis ist Arbeitsverweigerung und keine Interpretation. Der Arbeitgeber bestimmt Art, Ort und Zeit der Arbeit.

@Chantykeiju

Was hat das konkret angefragte Problem denn mit dem (bedingten) Weisungsrecht des Arbeitgebers zu tun?!? Absolut nichts!!

Bevor Du hier weiter mit weniger als nur Halbwissen in arbeitsrechtlichen Fragen daher kommst, solltest Du besser entweder garnichts mehr schreiben oder Dich vorher wenigstens etwas kundiger machen (was Dir aber nicht "sofort" möglich sein kann)!

*zu verlassen

Ja totaler Quatsch. Wenn jeder einfach gehen kann wie er will ist ja in eurer Welt alles in Ordnung

Das Weisungsrecht hat etwas damit zutun, denn festgelegte Dienstzeiten sind einzuhalten. Ohne Genehmigung darf man nicht einfach gehen. sie wird zwar nicht gefangen gehalten, aber zum Arzt sollte man schon gehen

@Chantykeiju
Das Weisungsrecht hat etwas damit zutun, denn festgelegte Dienstzeiten sind einzuhalten.

Dass ist völlig irrelevant, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt und deshalb seinen Arbeitsplatz verlässt oder verlassen muss! Das hängt dann auch nicht von der Erlaubnis des Arbeitgebers ab, ist dann auch keine Arbeitsverweigerung und hat mit "festgelegten Dienstzeiten" überhaupt nichts zu tun!

Du solltest besser nicht "Schlagworte" aus dem Arbeitsrecht, die Du offensichtlich einfach nur irgendwo und irgendwie "aufgeschnappt hast, unreflektiert in Zusammenhänge stellen, für die sie untauglich sind!