Darf ich bei gerichtlich angeordnetem Führerscheinentzug Roller fahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Führerscheinentzug und Fahrverbot sind hierbei absolut verschiedene Dinge!!!

Bei Entzug darfst du Mofa fahren!

Beim Fahrverbot nicht!

Hier zB ist es sehr gut und verständlich erklärt:

http://www.fahrschule-giegrich.de/interessantes/fahrverbotundmofa.html

Bei Entzug darfst du Mofa fahren!

Nur wenn der FS für das Mofa eine separate Prüfbescheinigung erworben hat oder seinen Füherschein vor dem 01.04.80 erworben hat.

@TrudiMeier

Die hat er in dem Moment erworben als er seinen Führerschein bestanden hat! Er muss sie sich nur ausstellen lassen! Haben hat er sie schon.

Roller Klasse M mit 45 Km/h  NEIN!

Mofa mit 25 Km/h dazu brauchst du eine Prüfbescheinigung und die wirst du nicht bekommen, also auch NEIN.

Bist du vor dem 1.4.65 geboren dann, darfst du Mofa mit max 25 Km/h fahren.

Super,genau die richtigen Worte gewählt.

Den Nagel auf dem Kopf............

Gruß

Wenn der Führerschein eingezogen ist, bist du nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.

Also darfst du auch keinen Roller fahren.