Darf ich bei gerichtlich angeordnetem Führerscheinentzug Roller fahren?
Und wenn ja, wie schnell darf der Roller dann sein? Wenn er nur 30 läuft, zählt er doch wie ein Mofa, oder? Oder muss ich dann erst das Fahrverbot "absitzen" bzw. eine MUP machen?
3 Antworten
Führerscheinentzug und Fahrverbot sind hierbei absolut verschiedene Dinge!!!
Bei Entzug darfst du Mofa fahren!
Beim Fahrverbot nicht!
Hier zB ist es sehr gut und verständlich erklärt:
http://www.fahrschule-giegrich.de/interessantes/fahrverbotundmofa.html
Die hat er in dem Moment erworben als er seinen Führerschein bestanden hat! Er muss sie sich nur ausstellen lassen! Haben hat er sie schon.
Roller Klasse M mit 45 Km/h NEIN!
Mofa mit 25 Km/h dazu brauchst du eine Prüfbescheinigung und die wirst du nicht bekommen, also auch NEIN.
Bist du vor dem 1.4.65 geboren dann, darfst du Mofa mit max 25 Km/h fahren.
Super,genau die richtigen Worte gewählt.
Den Nagel auf dem Kopf............
Gruß
Wenn der Führerschein eingezogen ist, bist du nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.
Also darfst du auch keinen Roller fahren.
Nur wenn der FS für das Mofa eine separate Prüfbescheinigung erworben hat oder seinen Füherschein vor dem 01.04.80 erworben hat.