Darf ich Autoräder im Fahrradkeller lagern wenn 1 Eigentümer einer Wohnung dagegen ist?

2 Antworten

Ja musst du.

 Du hast als Mieter kein Mitbestimmungsrecht, zudem ist es feuerpolizeilich verboten die Räder da zu lagern.

Der Fahrradkeller ist auch nicht dazu gedacht, dass Mieter ihre Sachen dort lagern.

Lagere deine Räder bei deiner Wekstatt ein, da sind sie bestens gelagert und du ersparst dir die Schlepperei und die Sorge um die Räder. Das wird nämlich sehr teuer, wenn sie geklaut werden. Das kommt mehr als genug vor.

Wenn man einem das Recht dazu einräumt, dann müsste man das bei allen tun. Wie sähe der Fahrradkeller wohl aus, wenn alle ihre Autoräder dort lagern würden? Dann kämen schnell auch noch andere Dinge hinzu.