Darf ich außerordentlich kündigen wen nmir der Strom abgestellt wird?
Ich wohne in Untervermietung und wie es scheint wird demnächst der Strom abgestellt. Habee ich wenn der Strom abgestellt wird ein recht auf eine außerordentliche Kündigung? Danke im vorraus
6 Antworten
Wenn du diese Stromsperre nicht zu verantworten hast, ist das ein "wichtiger Grund" und du kannst die Wohnung fristlos kündigen.
Ohne Elektrizität kannst du die Wohnung ja nicht vertragsgemäß nutzen.
Wenn in deiner Miete ein Teil für den Strom enthalten ist, und der Hauptmieter das Geld nicht an den Anbieter weiter leitet, kann man das auch als Unterschlagung bezeichnen.
Wie ein anderer User schreibt, kannst du aber auch den Strom selbst zahlen und dann einfach die Miete entsprechend kürzen.
fristlose Kündigung wird da kaum möglich sein, aber eine saftige Mietminderung,
du könntest auch zahlen und den Betrag von deiner Miete abziehen
Ohne Strom ist eine vertragsgemäße Nutzung nicht möglich.
fristlose Kündigung wird da kaum möglich sein, aber eine saftige Mietminderung
Das ist leider falsch und nur Deine Meinung, kein Wissen., siehe Link meiner Antwort.
Nein, natürlich nicht. Wenn der Dir abgestellt wird, bist Du ja dafür selber zuständig. Einfach bezahlen die Forderung und gut ist. Vielleicht ist ja auch ein Nutzerwechsel möglich.
Scheinbar ist der Strom dem HAUPTMIETER gesperrt worden, weil der sich weigert zu zahlen.
Der Fragesteller scheint Untermieter zu sein.
Darf ich außerordentlich kündigen wen nmir der Strom abgestellt wird?
Das kann man machen. Man sollte vorher abmahnen und eine Frist zu Behebung des Mangels setzen.
Schau mal in den Link:
http://www.brennecke.pro/87537/Mietvertrag-Beendigung-durch-Kuendigung-3-Teil-Die-ausserordentliche-fristlose-Kuendigung
Zu bedenken gebe ich, das man das aber zeitnah entsprechend reagiert bzw. kündigt. Du kannst z.b: nicht jetzt auf Wohnungssuche gehen und dann in zwei Monaten fristlos kündigen.
Fristlos bedeutet auch das man umgehend auszieht.
Andere Möglichkeit:
Den Vermieter nachweislich schriftlich unter kurzer Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben und wenn die Frist verstrichen ist eine Ersatzvornahme zu machen.
Du zahlst dann den Strom an den Versorger selber und kannst es mit der übernächsten Miete verrechnen.
LG
johnnymcmuff
Zunächst muss man wissen, warum der Strom abgeschaltet wird. Wegen Bezahlung, oder müssen Reparaturen gemacht werden, war die Abschaltung vom Vermieter angekündigt???
würde ich die Stromsperre verantworten wenn ich den Stromanbieter davon überzeuge dass mein hauptmieter nicht zahlen wird was auch der fall ist ?