Darf ich außerordentlich kündigen wen nmir der Strom abgestellt wird?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du diese Stromsperre nicht zu verantworten hast, ist das ein "wichtiger Grund" und du kannst die Wohnung fristlos kündigen.

Ohne Elektrizität kannst du die Wohnung ja nicht vertragsgemäß nutzen.

Dennisxo97 
Fragesteller
 13.08.2016, 14:20

würde ich die Stromsperre verantworten wenn ich den Stromanbieter davon überzeuge dass mein hauptmieter nicht zahlen wird was auch der fall ist ?

DerHans  13.08.2016, 14:23
@Dennisxo97

Wenn in deiner Miete ein Teil für den Strom enthalten ist, und der Hauptmieter das Geld nicht an den Anbieter weiter leitet, kann man das auch als Unterschlagung bezeichnen.

Wie ein anderer User schreibt, kannst du aber auch den Strom selbst zahlen und dann einfach die Miete entsprechend kürzen.

fristlose Kündigung wird da kaum möglich sein, aber eine saftige Mietminderung, 

du könntest auch zahlen und den Betrag von deiner Miete abziehen

DerHans  13.08.2016, 14:24

Ohne Strom ist eine vertragsgemäße Nutzung nicht möglich.

johnnymcmuff  13.08.2016, 19:56

fristlose Kündigung wird da kaum möglich sein, aber eine saftige Mietminderung

Das ist leider falsch und nur Deine Meinung, kein Wissen., siehe Link meiner Antwort.

Nein, natürlich nicht. Wenn der Dir abgestellt wird, bist Du ja dafür selber zuständig. Einfach bezahlen die Forderung und gut ist. Vielleicht ist ja auch ein Nutzerwechsel möglich.

DerHans  17.08.2016, 18:09

Scheinbar ist der Strom dem HAUPTMIETER gesperrt worden, weil der sich weigert zu zahlen.

Der Fragesteller scheint Untermieter zu sein.

Darf ich außerordentlich kündigen wen nmir der Strom abgestellt wird?

Das kann man machen. Man sollte vorher abmahnen und eine Frist zu Behebung des Mangels setzen.

Schau mal in den Link:

http://www.brennecke.pro/87537/Mietvertrag-Beendigung-durch-Kuendigung-3-Teil-Die-ausserordentliche-fristlose-Kuendigung

Zu bedenken gebe ich, das man das aber zeitnah entsprechend reagiert bzw. kündigt. Du kannst z.b: nicht jetzt auf Wohnungssuche  gehen und dann  in zwei Monaten fristlos kündigen.

Fristlos bedeutet auch das man umgehend auszieht.

Andere Möglichkeit:

Den Vermieter nachweislich schriftlich unter kurzer Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben und wenn die Frist verstrichen ist eine Ersatzvornahme zu machen.

Du zahlst dann den Strom an den Versorger selber und kannst es mit der übernächsten Miete verrechnen.

LG

johnnymcmuff

Zunächst muss man wissen, warum der Strom abgeschaltet wird. Wegen Bezahlung, oder müssen Reparaturen gemacht werden, war die Abschaltung vom Vermieter angekündigt???