Darf ich aus meinem Fenster filmen?
kurz und knapp: darf ich den ganzen Bereich vor meinem Fenster (2.og) also Straße, Bürgersteig und Parkplatz filmen?
6 Antworten
Dein eigenes Grundstück darfst du filmen. Aber öffentliche und andere Grundstücke nicht. ( ohne Genehmigung ) Dazu gehört auch die Straße und der Gehsteig.
Nein,Strassen dürfen nicht gefilmt werden!Und wenn du den Grunstücksbereich filmst musst du wahrscheinlich erst die anderen Eigentümer fragen
§?
Nein, du beschneidest ja Persönlichkeitsrechte der Anwohner.
Das gilt für Fotographie aber nicht bei Videoüberwachung ohne öffentlichen Grund bzw. besonderen Interesse.
Auch hier bezieht es sich über Videoaufnahmen wo du z.B. eine Kirche filmst und hierbei zwangsläufug ein paar Menschen ungefragt mit aufnimmst.
Aber du willst ja etwas anderes......
ja ich möchte diesen öffentlichen bereich filmen
ÜBERWACHEN!
Das ist der kleine Unterschied.......
du kannst es natürlich nennen wie du willst da gibts kein Unterschied
Kein Thema wie du es nennst, der Staatsanwalt und der Richter werden dann ihre Benennung aufzeigen.
Bekommt ja keiner mit ;)
Das dachte sich der letzte auch schon.....
Naja danke für deine Antworten aber ich glaube das nicht ganz... Dann muss ich mal die Paragrafen durchgehen. tschau
ok gut habs gefunden darf man nicht da gabs mal einen Fall: Az.: V ZR 265/10
Hallo.
Ja das darfst du, wenn du nur so die "Welt" filmst. Also keine speziellen Personen oder Sachen.
Nein, darfst du nicht.
das ist alles? kein beweiß dazu?..
Nö - keinen Beweis. Kannst es ja trotzdem machen und die Folgen ausprobieren, wenn du mir nicht glaubst...
Ich mache so oder so weiter ich wollte mir jetzt nur sicher sein wie das Recht ist
Gesetzlich ist es verboten. Ganz einfach.
Ist jemand im öffentlichen Raum unterwegs, z.B. in einer Fußgängerzone, so muss das Einverständnis dann nicht eingeholt werden, wenn derjenige als Teil des gesamten Geschehens gezeigt wird, nicht aber in Nahaufnahme.