Darf ich auf einer landwirtschaftliche Nutzfläche einen Viehanhänger aufstellen oder fällt dieser unter den Begriff bauliche Anlage?
Hallo, wir haben von der Stadt ein Grundstück gepachtet, das als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist. Auf dem Grundstück (Weide) wollen wir gern Zwergziegen halten. Diese benötigen einen Unterstand, daher haben wir uns einen Viehanhänger zu gelegt und umgebaut. Kann ich diesen mobilen Anhänger auf der Weide nutzen oder zählt dieser zu einer baulichen Anlage? Eine bauliche Anlage dürfen wir laut Vertrag nicht errichten. Wie lässt sich der Begriff bauliche Anlage definieren? Danke euch schon im voraus für eure Beantwortung. Viele Grüße
2 Antworten
Also der Anhänger gehört definitiv zu den mobilen Unterständen und ist keine bauliche Anlage, das sollte von daher keine Probleme bereiten.
Mit baulicher Anlage sind Bauten gemeint, die weitestgehend immobil (also nicht bewegbar) sind und künstlich mit dem Boden verbunden sind.
Näheres findest du unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Bauliche_Anlage
Bin mir da ziemlich sicher, dass es keine negativen Konsequenzen für euch hat, zur Beruhigung kann ich dir raten, frag auf deinem Landratsamt/KVR beim Bauamt nach, was sie spezifisch darunter verstehen.
Solange der Hänger mobil bleibt seh ich da kein Problem.
Es kann sein dass das Abstellen ab einer bestimmten Standzeit so gewertet wird. Aber dann schiebt man das Ding ein paar Meter weiter. Wenn du ein Wohnmobil auf nen Parkplatz stellst gilt das auch nicht als Baumaßnahme.
Ja, das hatten wir auch so vor. Aber dank der Beschwerde bzw. Meldung bei der Stadt sehen die das wohl anders. Daher möchte ich gern alles zu diesem Thema wissen, so das wir die Leute von der Stadt vom Gegenteil überzeugen können und somit unsere Zwergziegen halten können. Die Tiere brauchen nun mal einen Unterstand.
In dem Fall würd ich mich dann doch an einen Anwalt wenden der auch harte Paragraphen vorweisen kann, dann habt ihr auch was in der Hand!
Darüber wäre nachzudenken.
Welche Stadt beschäftigt derartiges Pesonal , das einem Einzelnen Spinner zu Gefallen verpflichtet ist ?
Ja das soll er. Die Frage ist nur ob das alles rechtlich auch geht oder ob es da Einschränkungen gibt. Wir haben demnächst eine Ortsbesichtigung, da sich jemand bei der Stadt beschwert hat, das wir den Anhänger auf der Wiese abgestellt haben und dort 3 Zwergziegen halten wollen. Im Brief von der Stadt wird der Anhänger als bauliche Anlage definiert und darf dort nicht hingestellt werden.