Darf ich auf der landstraße in der Praktischen Prüfung 75-80Kmh Fahren?

14 Antworten

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Die von Deinem Fahrlehrer und auch hier in den Antworten propagierte Meinung widerstrebt mir. Es gibt keine Pflicht, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch zu fahren. Leider hilft die StVO da auch nicht weiter, denn in § 3 findet man:

"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Der Absatz 1 direkt darüber heißt es aber auch:

"(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (...) Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

Auf den letzten Satz bezieht sich auch Dein Fahrlehrer. Im Satz davor geht es aber auch um die persönlichen Fähigkeiten. Einem Fahrschüler kann man meiner Meinung nach durchaus zugestehen, dass er seine persönlichen Fähigkeiten so einschätzt, dass er die erlaubten 100 km/h nicht ausschöpfen möchte. Vor dem Hintergrund, dass überhöhte Geschwindigkeit eine Hauptunfallursache ist und dies überproportional oft von jungen Fahranfängern verursacht wird, wäre das eigentlich vernünftig. Dumm nur, dass auch Fahrprüfer das nicht so sehen und Dir das als Unsicherheit auslegen, sodass Du durchaus deswegen durchfallen kannst.

Auf so ner Strasse wie in dem Video fahre ich auch mit dem LKW echte 90 (Tachos von Autos zeigen da evtl schon 100) wenn es pressiert. Es gibt keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit für Landstrassen, aber Dein Fahrlehrer hat schon recht wenn die 80-85 ihm zu langsam erscheinen. Fährst Du nähmlich mit der Geschwindigkeit statt der erlaubten 100 bringst Du unbewusst der Verkehr weit mehr in Gefahr. Nachfolgender Verkehr neigt dann dazu dicht aufzufahren, an unübersichtlichen Stellen zu überholen und sowas.

Und das ist dann die Schuld des langsamer Fahrenden?

@JotEs

Finde ich schon. Wenn sich jemand nicht traut schneller zu fahren dann sollte er Zuhause bleiben. Ich kann auch nicht einfach Pilot werden wenn ich für den Beruf nicht geeignet bin.

@Sakralot921

Denkst du also, dass jemand, der nicht immer "am Limit" fährt, nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen?

Ehrlich gesagt - mir scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein ...

@JotEs

Was heißt denn am Limit? Man kann locker die erlaubte Geschwindigkeit fahren wenn es nicht glatt oder nebelig ist. Es ist einfach unglaublich nervig wenn ganz vorne einer fährt der den ganzen Verkehr aufhält nur weil er sich nicht traut 100 oder wenigstens 90 zu fahren. Heute bin ich auch so einem trödler begegnet der sogar von einem Reisebus überholt wurde und noch von zich anderen Autos. Mir kann keiner erzählen das man so sicherer unterwegs ist. Sowas muss einfach nicht sein. Nur meine Meinung.

@JotEs

Rein rechtlich gesehen nicht, aber moralisch ist der Schuld.

Du darfst den Verkehr nicht behindern. Das ist natürlich relativ. Wie viel Erfahrung hast du schon auf solchen Straßen? Beim ersten mal würde ich als Fahrlehrer sehr vorsichtig sein, oder ist er lebensmüde? Vor allem Straßen aussuchen, wo es nicht so verdammt eng zugeht. .Das ist doch nichts für einen Anfänger. Bei der Prüfung aber auf alle Fälle nicht zu sehr unter 100 bleiben. Dein Fahrlehrer hat natürlich die Erfahrung und wird wissen, auf was der Prüfer besonders achtet. Oder er mag dich und will dich gerne eine Weile als zahlenden Kunden behalten. Soll es ja auch geben.

Also die landstraße schaut so aus von der breite und ausbau , und da soll ich 100kmh fahren ? , ich darf nicht 80kmh fahren http://www.youtube.com/watch?v=xVt4AuiydaI

@thuglife93

Das ist eine stinknormale Landstrasse, und da bleibt auch deutlich mehr als 0,5 Meter zum Gegenverkehr. Ja, 100km/h Tacho (je nach Auto so um die 91-94) sollten da schon problemlos fahrbar sein.

@nurromanus

Is doch ne ganz normale Landstraße. Fahr mal nen Pass, die Straße ist nur halb so breit!

@thuglife93

Na besser geht doch eine Landstraße nicht. Kein Baum, keine abfallende Fahrbahnkante etc. Einfach super.

Ich kann beide Argumentationsseiten verstehen. ABER

wenn jemand die Hosen voll hat dort 100 KM/h zu fahren, dann sollte er sich ernsthaft fragen, ob er überhaupt geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.

Wer auf derartiger Straße 80 fährt, da bin ich sicher derjenige fährt im Großßstadtverkehr maximal 35 KM/H. Und ja ich gebe zu, da pocht dann meine Halsschlagader schon mal.

Nochmals Landstraße. Der Themenstarter denkt überhaupt nicht an andere Verkehrsteilnehmer. Ich stelle mir vor der dümpelt auf der gezeigten Straße mit knapp unter 80 rum. Lange Gerade, kein Gegenverkehr. Ich im Reisebus, 530 PS. Darf auch 80 fahren. Ich nach GPS er nach Tacho.

Wenn ich den überhole bekommt der einen Herzkasper oder fährt mir vor Schreck in den Bus. Oder.....auf halber Höhe beim Überholen fährt er dann 5 Km/h schneller.

Ich als sein Fahrlehrer (bin keiner, will keiner sein) täte ihn trietzen. Noch bin ich dabei und kann eingreifen!!! Später geht das nicht mehr und wenn es nie gelernt wurde bzw. die Angst so groß ist....bei mir täte er definitiv NICHT die Prüfung bestehen. Das täte ich ihm aber auch rechtzeitig und unverblümt sagen und anbieten die Fahrschule zu wechseln. Ich vertrete auch die Meinung, ALLES!!!! was ich mit einer Führerscheinklasse fahren darf MUSS auch mit Pflichtfahrstunden in der Fahrschule gefahren werden UND während der Fahrschule wäre bei mir ein Fahrsicherheitstrainig VOR der Prüfung ebenfalls Pflicht.

Es gibt in der StVO den § 3. Der besagt, dass der Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Der Fahrschüler ist Fahrzeugführer im Sinne der StVO, aber nicht im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Kann der Fahrschüler also bei 100 km/h sein Kfz nicht sicher beherrschen, so handelt er total richtig, wenn er nur die Geschwindigkeit wählt, für die er auch die Sicherheit hat. Natürlich wird ihn der Fahrerlehrer anhalten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es gibt aber im Gesetz keine Vorschrift, dass man die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch fahren muss . Außerdem heißt es in den genannten Paragrafen: Der Fahrzeugführer hat seine Geschwindigkeit ........ an seine persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs ........ anzupassen. Die persönlichen Fähigkeiten bei einem Fahrschüler würde ich "ganz unten" ansiedeln.

In Absatz 2 heißt es: "Ohne triftigen Grund dürfen Kfz nicht langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluß behindern". Fahrschulfahrzeuge werden deshalb als solche gekennzeichnet, damit andere Verkehrsteilnehmer wissen, warum der Lenker eventuell sich anderes verhält, als ein "geübter" Fahrzeuglenker.

Fahrschüler dürfen also langsamer fahren, dies wird als triftiger Grund angesehen.

In der Frage steht aber was von während der Prüfung. Bei der Prüfung ist das Fahrschulauto nicht als Solches kenntlich gemacht.

@machhehniker

Während der Prüfungsfahrt wird der Fahrlehrer wohl kaum seinen Prüfling anweisen schneller zu fahren. Der Fahrlehrer hat bei der Prüfung "das Maul zu halten", lediglich der Prüfer darf Anweisungen geben, die sich dann nicht nachteilig auf dem Prüfling auswirken.

Es gibt auf einer Landstrasse zwar keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, aber wenn Du dort mit Tacho 75 unterwegs bist, dann sind das wahrscheinlich "echt" weniger als 70 km/h und damit hältst Du den Betrieb auf und in der Prüfung wird der Prüfer Dich auch auffordern, schneller zu fahren, um sicher zu sein, dass Du den Wagen auch dann noch beherrschst.