Darf ich am muslimischen Opferfest freinehmen mit einer Entschuldigung (Schleswig Holstein)?

3 Antworten

Für Berlin gilt z.B.:

Da sich Lehrer nicht in allen religiösen Feiertagen der verschiedenen Religionen auskennen und ihren Unterricht planen müssen, legt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die beiden Tage (erster Tag des Ramadanfestes, erster Tag des Opferfestes) im Vorhinein fest. Ein gesonderter Antrag ist dann von den Eltern auch nicht mehr erforderlich, sondern die muslimischen Schüler sind automatisch vom Unterricht befreit.

Du musst dich erkundigen, ob das für deine Schule gilt. Ggf. Antrag auf Beurlaubung vorher stellen - das klappt.

Da das verschieden gehandhabt wird, warum fragst du da nicht direkt in deiner Schule?