Darf ich als Sohn des Eigentümers Hausverbot erteilen?

9 Antworten

.... nö, denn wenn es unser Haus ist, kann es nicht Papis Haus sein, oder?

Und wenn in dem Haus auch Mieter wohnen, haben die Kinder mit deren Bereich und Besuch nichts am Hut, da bin ich mir sicher.

Die Frage ist mir zu dünn, mir fehlt einiges.

Ja du darfst Hausverbot vergeben für den Zeitraum, in dem dein Vater nicht anwesend ist, außer er hat es dir untersagt

Vielen Dank! :)

Wenn er dich bevollmächtigt darfst du das. Das kann er theoretisch auch mündlich tun, indem er dich bittet während seiner Abwesenheit für ihn das Hausrecht wahrzunehmen.

Vielen Dank, das hilft mir schon enorm weiter. :)

Also ist es quasi nur wichtig das er sagt das ich in dem Moment das Recht dazu hatte ein Hausverbot auszusprechen wenn er danach gefragt wird?

@mangosd1337

Ja, so ist es. Da er der Eigentümer ist kann er dich im Zweifelsfall auch einfach jederzeit überstimmen und ein von die verhängtes Hausverbot wieder aufheben. So nach den Motto, "Da war mein Sohn wohl etwas zu sträng."

Wenn du hausrecht hast dann darfst auch du das, jedoch solltest du das mit deinem Vater besprechen und dich nochmal genauer über das hausrecht informieren.

Gruß Ninjolein

Eine Vollmacht dazu könnte dein Vater dir erteilen. Die kann formlos sein.

Ansonsten hast du dieses Recht nicht lediglich dadurch, dass du der Sohn bist.