Darf ich als Radfahrer Busspuren nutzen?

6 Antworten

Dass eine Busspur ohne Zusatzzeichen für Radfahrer verboten ist, hat JotEs schon völlig korrekt erklärt.

Wenn du es doch tust, riskierst du ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Der Vorwurf lautet dann:

Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse oder Taxen. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat

Falls du dabei noch den Busverkehr behinderst, beträgt das Verwarnungsgeld 35 Euro.

das ist mir auch neu.

von daher würde ich mal diesen regionalverband anschreiben, wo das konkret möglich ist

Dazu aus den Erläuterungen zu Zeichen 245 ("Bussonderfahrstreifen"), zu finden unter lfd. Nr. 25 der Anlage 2 ("Richtzeichen") zur STVO:

  1. Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur benutzt werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.

Damit sollte deine Frage beantwortet sein.

Korrektur: Die Anlage 2 zur StVO trägt nicht die Bezeichnung "Richtzeichen" sondern die Bezeichnung "Vorschriftzeichen".

Die sind doch extra für die Busse eingerichtet worden, damit sie nicht mit den Autofahrern zusammen im Stau stehen.

Und wenn das nicht extra ausgeschildert ist haben wir Radfahrer genauso auf der Straße zu fahren wie jeder andere auch.

Heute hat mich auch schon wieder ein Autofahrer fast gestreift (hat nur 5cm platz gelassen) beim überhol Vorgang und hupte mich von der Fahrbahn, dass ich auf die Busspur ausweichen musste. In dem Moment Hupte dann auch noch der Bus hinter mir währe beinahe drunter geraten.

Aber

Es sind ja immer die Radfahrer schuld !!??

Die Aussage des ADFC-Regionalverbandes ist entweder falsch oder Du hast sie missverstanden. Eine Busspur ist ausschließlich für Busse da. Sie kann für andere Verkehrsteilnehmer (z. B. Fahrräder, Taxen) freigegeben werden. Das Nichtvorhandensein eines Radwegs ändert nichts an der Busspur.

Welcher ADFC-Regionalverband ist das? Hast Du einen Link?