Darf ich als Privatperson Telefongespräche von Unternehmen aufzeichnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast es schon gesagt: Du brauchst das Einverständnis der Gesprächspartners. Sicherheitshalber würde ich das Einverständnis noch einmal abfragen, wenn das Band läuft.

Eine solche Aufzeichnung ist zunächst ein Beweismittel. Wenn die Gegenseite im Streitfall vorträgt, daß die Aufzeichnung verfälscht wurde, ist das ein Frage der freien Beweiswürdigung des Gerichts.

Jedenfalls kann eine - legale! - Aufzeichnung durchaus helfen.

Kann man, das irgendwo nachschlagen? Ich hab mir das auch so gedacht, aber ich erhalte vom Gegenüber "Das dürfen Sie nicht!"

@pcfreak

Nun, wenn Dein Gegenüber nicht zustimmt, darfst Du es tatsächlich nicht. Nach §201 StGB wäre das sogar strafbar:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/201.html

Im Umkehrschluß heißt das natürlich, daß Du befugt, also mit Einverständnis, diese Aufnahmen machen darfst.

Nur: Wenn er nicht will, will er nicht.

Im Grunde nicht ohne Hinweis. Das bedeutet aber wenn man darauf hinweist, und der Gegenüber will das nicht und redet dennoch ist man im Recht. Also wenn man nicht frgat "Darf Ich", sondern "ich werde".

Es sei aber noch zu erinnern dass es Behörden wahrscheinlich einen piiiiep interessiert dass eine Aufnahme nicht gemacht werden drufte (StGB 201), wenn sie selbst gegen eine beteiligte Person ermitteln, und diese im Rahmen einer Hassuchung finden.

Will ma hinggen selbst so eine Afnahme vor Gericht verwenden, kann sie mit nicht gerniger Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Auch wenn sie beweist dass der Gegner lügt (Meineid?), und einem selbst einen hohen (finanziellen) Schaden erspart- Man sollte also immer an diese Verlogenheit denken, und für sich selbst entscheiden. Die Aufnahme an sich mag schon verboten sein, aber niemand merkt es. Wenn dann wirklich mal ein Gespräch wichtig sein könnte, kann man entscheiden ob es einem das Wert ist diese Aufanahme zu erwähnen. Die mögliche Strafe (ich glaube der Aufgezeichnete muss selbst Anzege erstatten, und das geht nicht automatisch durch Staatsanwaltschaft oder Polizei) muss gegenüber dem abgewägt werden was man sonst verliert. Z.B. 500 Ero Gelbuße bzw. 5 Tage Absitzen gegen einen abwendbaren Schaden von 10.000 Euro.

Es gibt Leite die haben sich ihre Telefonanlage/PC daheim so eingerichtet, dass alle Telefonate aufgezeichnet werden. Dort kann noch nach Monaten ein Telefonat aus dem Computer geladen werden. So habe ich es in einem Telefonforum (evtl. ip-phone-forum) zu genau der Frage hier gelesen.

Was man machen kan ist die Technik s einrichten, dass vor jedemGEspräch automatisch erwähnt wird dass in jedem Fall eine Aufzeichnung stattfindet. Also schon wenn Leute anrufen. Die können dann ja immer noch auflegen. Bei den Gespräche die man rausführt wäre das evtl. kontraproduktiv. Kommt drauf an mit wem man telefoniert (man will ja was).

"Das dürfen Sie nicht" ist Mumpitz. Wenn die Gegenstelle das nicht will, kann se auflagen. Man muss nicht wiederholt auf die AUfnahme hinweisen wenn der einfach weiterredet nadem er/sie darauf hinwies dass er das nicht will. Das Recht ist eindeutig, die Person kan ja auflegen.

P.S.: eim AB hat man automatisch ein Einvrständnis, weil jeder qweiß dass eine Aufzeichnung stattfindet.

Zu der berechtigten Klugscheisserei dass man ohne Einversändins nicht mal aufzeichnen darf mit dem Ziel den ANderen rauszuschneiden: Dann ist es technich en leichtes diekt nur das eigene Wort aufzuzeichnen. Die simpelste Methode ist das man ohne Freisprechen telefoniert und sih abseits des Hörers aufnimmt. Hir fehlt nun ein Service der genau das über das Internet anbietet. Warum ein fremder Service und über das Internet? Weil so gesichert ist, dass belegbar ist wann man das Gespräch (bur sich selbst) aufgezeichnet hat. Die Behörden können anhand der Daten der Telefonprovider sehen wann und wie lange (also die Zeit und Länge) das Gespräch geführt wurde. Und anhand des Aufzeichnungsdienstes ist auch unmanipulierbar belegt wan mabn deren Service nutzte. Das ist schon ein starkes Idiz, wenn man eindeutig belegen kann, was man selbst zu exakt der Telefonierzeit (die sich Sekundengenau belegen lässt) sagte. as ist ja praktisch nicht fälschbar. Man kann zu der Zeit ja nicht telefoniert haben und zugleich diesem Aufzeichnungsdienst was anderes afgesprochen haben.

Das ist ein echter Beweis, und es verstößt nicht gegen § 201 des StGB.

Man kann z.B. bei YouTube Live etwas aufzeichnen. Webcam dran, Flash installiert und schon kann man live etas auf deren Seite hochladen. Das könnte imGrunde schon einen solchen Beweis darstellen. Da es ein Vdeo ist, sieht man noch zugleich dass telefoniert wird.

Das wäre schon eine nutzbare Möglichkeit. Und die Daten wann das hochgeladen wurde dürften nicht duch den Nutzer maniüpulierbar sein.

Man kann natürlich immer noch zur absoluten "Endsicherheit" eine komplettaufnahme neben so einer beschriebenen Möglichkeit machen. Wenn man absolut kein Recht bekommt, hat man immer noch was um den Gegner privat zu bekämpfen.

Ich würde auf jeden Fall zunächst im Sinne einer Beweissicherung der eigenen Aussagen mitschneiden. Du kannst ja hinterher den Mitschnitt dahingehend manipulieren, indem Du die Gesprächsanteile des Telefonpartners herausschneidest.

Nein!

Bereits das unbefugte Aufzeichnen ist nach § 201 Abs. 1 Nr 1 strafbar.

@WolfRichter

Der Paragraph 201 Strafgesetzbuch besagt, daß das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen- wohlgemerkt einer anderen Person - hierauf liegt die Betonung- nicht ohne deren Einverständnis dokumentiert und anderweitig verwertet wrerden darf.

Das eigene Wort kann ich mitschneiden.