Darf ich als nicht erziehungsberechtigter einen Antrag für meinen Sohn unterschreiben(Hartz 4)?
Hallo! Ich habe einen Sohn der ist jetzt 17(in einen Monat 18).Die Erziehungsberechtigte ist die Mutter.Seine Mutter hat in vor längerer Zeit aus der Wohnung geworfen und streunerte die ganzen Monate durch Berlin,ohne Perso ohne Geld.Er rief mich an und hatte mich um Rat gefragt.Wegen Hartz 4 Wohnung usw.es hat wohl nicht geklappt,da er erst 17 ist,und die mutter es unterschreiben muss. Nach langen überreden hat er sich doch den Weg zu mir heute gemacht,so das er bei mir schläft usw.Morgen würden wir zum Amt gehen,und einen Antrag stellen,und das er ne Wohnung bekommt.Da ich wahrscheinlich den Antrag nicht unterschreiben darf,und die Mutter es nicht machen wird,wer soll dann unterschreiben?Muss das Jugendamt sich dafür einsetzen?Da er über Jahre vom Jugendamt betreut wurde.Oder wie funktioniert das.Oder müssen wir erst zum Jugendamt?
3 Antworten
Anträge auf Sozialleistungen können nach Vollendung des 15. Lebensjahres gestellt werden (§ 36 SGB I). Der gesetzliche Vertreter soll über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen informiert werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für einen Leistungsanspruch nicht notwendig.
Die Mutter muss also mitnichten unterschreiben. Verlang die Job-Center Trulla Entsprechendes, weise sie auf ihre Fachlichen Vorgaben zu § 37 SGB II hin, an die sie sich zu halten hat und haut ihr eine Fachaufsichtsbeschwerde um die Ohren.
Ansonsten: und Stellungsnahme des Jugendamtes wird beim Jobcenter leistungsmäßig nichts gehen, auch wenn er Antrag stellen darf.
Genau!
Das Jugendamt sollte auf jedenfall euer erster Ansprechpartner sein. Denn das Jugendamt kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht Deines Sohnes fuer sich in Anspruch nehmen und weitere Massnahmen zum Wohle Deines Sohnes einleiten.
Er muss sich direkt an das jugendamt wenden, entweder muss er von der Mutter wieder aufgenommen werden oder von dir. Kann ja nicht sein dass ein Minderjähriger gleich ne eigene Wohnung bekommt die vom Staat finanziert wird. Bis 25 Jahre sind die Eltern unterhaltspflichtig, da gibt es keine Zuschüsse