Darf ich als Mieter dem neuen Freund meiner ex ein hausverbot aussprechen?
7 Antworten
Kommt darauf an, auf wen der Mietvertrag ausgestellt ist. Wenn du alleiniger Mieter bist, kannst du Hausverbot erteilen. Wenn der Mietvertrag auch auf deine Ex läuft, nicht.
Für deine Wohnung, von der du Mieter bist: Ja. Du hast Hausrecht.
Für den Rest vom Haus/Grundstück: Nein.
Sprich: Für alles, für das du Miete bezahlst, hast du auch Hausrecht. Für alles darüberhinaus nicht.
Wenn du im Mietvertrag stehst darfst du alles und jedem Hausverbot erteilen. (Abgesehen von Polizei etc, selbstverständlich.)
Allerdings nur wo du Hausrecht hast. Der Hausflur/Treppenhaus ist davon ausgeschlossen.
Wenn die Mietsache auf deine Ex und dich läuft nein.
Nein, sie hat auch kein Besuchsrecht. Oder habt ihr gemeinsame Kinder? WArum geht SIE denn noch bei Dir ein und aus?
Kinder sind im Spiel. Allerdings nicht meine leiblichen und auch nicht seine. Für die Kinder hab ich mir täglich den....aufgerissen. auch finanziell
Für die von dir gemietete Wohnung ja. Für das Haus nicht, es sei denn, du hast das ganze Haus gemietet.
Wie gesagt. Der Mietvertrag läuft nur auf mich. Sie sagt dass sie ein besuchsrecht hat. Aber ich dulde den Kerl nicht in meiner Wohnung