Darf ich als Aushilfe gefeuert werden?
Hallo erstmal :-) Also ich arbeite als Aushilfe in einem Restaurant und versteh mich mit allen sehr gut. Nun ja, jetzt fehlen uns auf einmal 305€ in der Kasse und ich glaube mein Kollege und mein Chef denken, dass ich es war (was übrigens nicht der Fall ist). Jetzt habe ich Angst, dass er mich kündigt. Darf er das denn? So ohne Beweis? Und darf er mich generell kündigen, da ich ja nur eine Aushilfe und keine Festangestellte bin? Was sind die Vorschriften?
Danke schon einmal im Voraus!
5 Antworten
Ja natürlich darf er dich kündigen! Aushilfe sein ist kein Kündigungsschutz.
Beweise braucht er für eine fristlose Kündigung,
Du hat die gleichen Rechte und Pflichten wie Festangestellte.
Wenn du dort schwarz arbeitest, kannst du natürlich jederzeit raus geworfen werden. Als Minijobber bist du Arbeitnehmer wie jeder andere, hast also Kündigungsfrist.
Eine fristlose Kündigung muss mit beweisbaren Tatsachen begründet werden.
Jeder kann gekündigt werden. Innerhalb der Probezeit sogar innerhalb von 2 Wochen ohne Benennung von Gründen.
Besserwisser, weist leider nicht alles besser. Auch für Aushilfen gelten die gestl. Kündigungsfristen.
Ja er kann dich kündigen die Frist weis ich leider nicht bei normalen Angestellten beträgt diese 4 Wochen
Wenn du keine feste Vertragslaufzeit da hast kann er das leider
Ja darf er aber für dich muss eine Abfindung rausspringen.
Blödsinn! Nur wenn das im Arbeitsvertrag steht...
Bei ner Aushilfe? Ich denke nicht das Aushilfen eine Abfindung bekommen. Da ich nicht davon ausgehen das ein fester Arbeitsvertrag besteht
@ Turbojaeger:
kann er dann sagen "da ist die tür und Tschüss"?
und
Wenn du keine feste Vertragslaufzeit da hast kann er das leider
Das ist Unsinn! Auch für Aushilfen gelten die gesetzlichen, arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen!!
Es gibt immer noch Läden (oft Gastronomie) wo es auch mal keine Verträge gibt kenne ich zu oft und desweiteren habe ich ja geschrieben gesetzlich 4 Wochen
Eine Abfindung für Aushilfen? Du bist ja lustig...
Gekündigt werden kann jeder - auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag...
Ob die Kündigung aber rechtmäßig ist, muss untersucht werden. Wenn er dir kündigt, weil du gestohlen hast, (ohne es nachweisen zu können,) ist die Kündigung unrechtmäßig.
Wenn er kündigt, weil es keine Arbeit mehr für dich gibt, ist die Frist zu prüfen. Aber es ist zulässig. Aushilfe: z. B. Kündigung zum nächsten Wochenende...
Was sagt der schriftliche/mündliche Vertrag? Hast du eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Wie ist deine "Nummer" bei der Job-Zentrale für kurzfristig Beschäftigte? Das musst du wissen!
Genereller Tipp für Aushilfen: Lasst euch eine Kopie der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und der Berufsgenossenschaft immer aushändigen! Sonst begeht ihr den Tatbestand der "Schwarzarbeit".
Aushilfe: z. B. Kündigung zum nächsten Wochenende
Wie kommst du auf solch eine Kündigungsfrist?
So schnell begeht man den Tatbestand der Schwarzarbeit? Ich dachte, dass nur Leute die nicht angemeldet bzw. richtig abgerechnet werden "schwarz arbeiten"!?
Einfach grundlos? Wenn er mich einfach nicht mehr will, kann er dann sagen "da ist die tür und Tschüss"?