Darf ich als Arbeitnehmer zwei "sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen" ausüben?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

sozialversicherungspflichtig 83%
2 Jobs 17%
Lohnsteuer 0%
Jahresausgleich 0%
Teilzeitjob 0%
Vollzeitjob 0%

6 Antworten

sozialversicherungspflichtig

Überlege doch mal, ob ein Minijob nicht besser wäre. Die Abgaben beim zweiten Job werden dich auffressen - leider.

Oder was wäre, wenn nicht du sondern dein Partner einen Job annimmt und ihr euch mit der Kinderbetreuung abwechselt? Dann wären die Abgaben nicht soo hoch und du hättest auch mal was von deinen Kindern.

LG

Wieselchen

sozialversicherungspflichtig

Ja, den einen mit Genehmigung des anderen. Gibt ein paar Dinge, die du dann dabei beachten mußt.

Ja, das darfst Du natürlich. Nur solltest Du den ersten Arbeitgeber infomieren. Evt. gibt es Einschränkungen z.B. nicht bei der Konkurrenz. Der zweite Job darf sich auch nicht nachteilig auf den ersten Job auswirken (z.B. Arbeitszeit)

sozialversicherungspflichtig

Ja darfst Du, 2. Job auf Lohnsteuerklasse 6 und keine Konkurrenztätigkeit im Verhältnis zu Deinem 1. Job und der 1. AG muss darüber informiert werden.

sozialversicherungspflichtig

mußt drauf achten nicht 2 mal den Steuerfreibetrag zu bekommen sonst kommt am Jahresende eine dicke Nachzahlung.

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