Darf ich als Arbeitnehmer zwei "sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen" ausüben?
Ich bin z.Zt. in Teilzeitbeschäftigung (25h/Woche) und bezahle sozialversicherungspflichtige Beiträge. Aus politischer u. somit eigener wirtschaftlicher Sicht, reicht das Monatsentgeld für die Versorgung einer kleinköpfigen Familie nicht. Ich bin nun am Überlegen, ob ich einen weiteren Job (20h/Woche) annehme, der ebenfalls die Abführung von sozialversicherungpflichtige Beiträgen mit sich führt! Daher meine Frage an alle Experten: darf ich als AN auch zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben? Muss ich irgendetwas beim Lohnsteuerjahresausgleich beachten? Für jede Antwort bin ich euch dankbar!
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
6 Antworten

Überlege doch mal, ob ein Minijob nicht besser wäre. Die Abgaben beim zweiten Job werden dich auffressen - leider.
Oder was wäre, wenn nicht du sondern dein Partner einen Job annimmt und ihr euch mit der Kinderbetreuung abwechselt? Dann wären die Abgaben nicht soo hoch und du hättest auch mal was von deinen Kindern.
LG
Wieselchen

Ja, den einen mit Genehmigung des anderen. Gibt ein paar Dinge, die du dann dabei beachten mußt.

Ja, das darfst Du natürlich. Nur solltest Du den ersten Arbeitgeber infomieren. Evt. gibt es Einschränkungen z.B. nicht bei der Konkurrenz. Der zweite Job darf sich auch nicht nachteilig auf den ersten Job auswirken (z.B. Arbeitszeit)

Ja darfst Du, 2. Job auf Lohnsteuerklasse 6 und keine Konkurrenztätigkeit im Verhältnis zu Deinem 1. Job und der 1. AG muss darüber informiert werden.

mußt drauf achten nicht 2 mal den Steuerfreibetrag zu bekommen sonst kommt am Jahresende eine dicke Nachzahlung.