Darf ich alös Volljährige Zeugin bei der Polizei ein Elternteil mitnehmen?

9 Antworten

Hallo Zimniak,

ja, du darfst mitnehmen wen du möchtest, ob es dein Vater oder sonstjemand ist, das ist egal.

Es gibt aber kein Gesetz, wo drin steht, wer in einer Vernehmung anwesend sein darf. Es könnte halt wirklich jeder sein: Von Elternteilen bis hin zu einem rechtlichen (Rechtsanwalt, Steuerberater) oder sogar geistlichen (Pfarrer, Pastor, Bischof, Papst letzteres war ein Scherz) Beistand haben.

Der Beamte muss nur die Vernehmung durchführen können. Dazu sind einige Punkte notwendig:

  • Der Beistand (also in diesem Fall dein Vater) darf nicht in diesem Verfahren beteiligt sein (Egal ob Zeuge oder Beschuldigter) und
  • er darf die Vernehmung nicht beeinflussen (z. B.: durch Drohungen, Zwischenrufe, etc.)

Grundsätzlich ist es so, dass es im Ermessen des Beamten liegt, wen er bei der Vernehmung dabei haben lässt. Außer einem rechtlichen oder geistlichen Beistand hast du juristisch kein Recht darauf, dass jemand anwesend ist, es sei denn, du bist Minderjährig. Der Grund dafür ist, dass dich so niemand "unter Druck setzen" und evtl. zu einer Falschaussage "drängen" soll.

Ein Vorschlag von mir: Einige Kommissariate (zum Mindest hier in meiner Stadt) haben irgendwo eine Ecke, wo man sich hinsetzen und Kaffe trinken kann...

Hallo Zimniak,

unabhängig ob Du als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen werden sollst, so hast Du jederzeit das Recht, dass eine Person Deines Vertrauens bei der Vernehmung durch die Polizei dabei ist.

Bei dieser Person muss es sich auch nicht zwangsläufig um einen Rechtsbeistand in Form eines Rechtsanwaltes oder um Deine Eltern handeln, sondern Du kannst z.B. auch eine Freundin oder Freund mit zur Vernehmung mit nehmen.

Die einzigen Einschränkungen die es gibt ist die, dass die Person die Vernehmung nicht behindern darf oder das die begleitende Person selbst noch vernommen werden soll.

Schöne Grüße
TheGrow

Als Zeuge hat man gemäß § 68b StPO das Recht auf einen anwaltlichen Beistand. Es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Vernehmungsbeamten, ob er die Anwesenheit Dritter bei einer Venehmung gestattet. In den meisten Fällen wird dies natürlich gestattet. Wenn diese dritte Person jedoch erkennbar die Vernehmung behindert (dazwischenreden, den Zeugen einschüchtern etc), kann diese Gestattung natürlich auch jederzeit widerrufen werden.

Wenn Du also Deinen Vater bei der Vernehmung dabei haben möchtest und er nicht offensichtlich querschiesst, sehe ich keinen Grund, warum ihm die Anwesenheit nicht gestattet werden sollte.

Ja das kannst du, falls nicht verweigerst du einfach die Aussage. Bei der Polizei bist du nämlich nicht dazu verpflichtet, auch ist das ja keine Vorladung was du bekommen hast, sondern vermutlich nur eine Einladung.

sondern vermutlich nur eine Einladung.

Blödsinn - das ist eine Vorladung und keine Einladung!

@Greenfox05

Blödsinn - das ist eine Vorladung und keine Einladung!

Den Blödsinn redest du da die Polizei keine Vorladungen versendet !

Sie versendet Einladungen. Mehr nicht.

Nur nennt jeder diese Dinger "Vorladung" weil die Leute es nicht besser wissen.

@Havege

Übrigens steht auf den Dingern meistens noch irgendwelcher Kram, aber eben nicht dass dies rechtliche Konsequenzen hat. Weil man nicht verpflichtet ist dieser Einladung zu folgen.

@Havege

Sei nicht sauer - aber so einen selten dämlichen Quark kann nur jemand schreiben, der absolut keine Ahnung hat!

@Havege

da die Polizei keine Vorladungen versendet

Das wüsste ich aber! Man sollte nicht von Sachen labern, von denen man keine Ahnung hat!

Ja, du darfst eine Vertrauensperson mit nehmen, wenn sie die Anhörung nicht behindert oder nichts mitbekommen darf, weil sie z.B. selbst unabhängig von dir vernommen werden soll.