Darf ich 9 Personen in einem Bulli transportieren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gesetzestext § 21 StVO: "In Kfz dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind". 9 Personen transportieren kann aber nur heißen: inclusive Fahrer. Sonst gibt's fahrerlaubnisrechtlich ein Problem.

Wenn du lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B hast, dann darfst du kein Fahrzeug führen, das mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Führersitz) hat. Es kommt nicht darauf an, wieviele Personen tatsächlich transportiert werden. Selbst wenn du alleine mit dem Fahrzeug fahren willst, darfst du es nicht.

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Für ein Fahrzeug, dass mehr als 9 Sitzplätze inkl. Führersitz hat, benötigt man mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse D1. Bei mehr als 17 Sitzplätzen inkl. Führersitz ist sogar eine Fahrerlaubnis der der Klasse D erforderlich.

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Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis", § 21 StVG).

Zwei kleine Faux-pas in meiner Antwort:

1) Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Fragesteller lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B hat.

2) Ich habe entgegen meiner sonstigen Gewohnheit vergessen, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften anzugeben. Ich reiche sie hier nach:

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Die Fahrerlaubnisverordnung bestimmt unter anderem auch die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV). Dort findet man:

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Klasse B:

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ...

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Klasse D:

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ...

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Klasse D1:

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz ...

In den Fahrzeugpapieren sollte stehen, für wieviele Personen das Fahrzeug zugelassen ist.

9 Sitzplätze! Wegen Personenbeförderungsschein. Genau das mit 8 Personen habe ich nämlich schon mal gehört.

Geht nicht um mich, um einen bekannten. Fahrzeugschein liegt mir jetzt nicht vor, ist beim Verein. Werde mich aber erkundigen.

Ob ein Personenbeförderungsschein gebraucht wird, ist hier erst einmal nebensächlich.

Wichtig ist: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man nur Fahrzeuge führen, die höchstens 9 Sitzplätze inkl. Führersitz haben. Für Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Führersitz braucht man mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse D1

Wenn Du mehr als 8 Menschen (+ Dich als Fahrer) "transportierst", brauchst Du einen Personenbeförderungsschein.

Sprich: Auch wenn Du in Deinem Bulli 9 Sitze + Fahrersitz hättest, dürftest Du nicht fahren...

(Dieser Wissensstand ist schon ein paar Jahre alt)

duerfte er schon, nur muesste ohne Personenbefoerderungsschein immer ein Sitz leer bleiben

@Radic

ja, klar, ich meinte auch besetzte Sitze... ;-)

@Radic

Ein Personenbeförderungsschein wird lediglich bei der gewerblichen Personenbeförderung benötigt. Ist die Beförderung gewerblich, dann braucht man selbst für die Beförderung nur einer einzigen Person einen Personenbeförderungsschein (Beispiel: Taxifahrer).

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Ob man ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen führen darf, hängt hingegen nicht vom Vorhandensein eines Personenbeförderungsscheines ab, sondern davon, ob man die für ein solches Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis (Klasse D1 oder D) hat.