Darf ich (20) mit einer 15-jährigen zusammen sein und Sex haben?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr beide aus freien Willen einverstanden seid und kein Geld fließt, ist rechtlich nichts dagegen zu sagen. 

Der § 182 StGB wäre die einschlägige Strafvorschrift, deren Tatbestand ihr aber nicht erfüllt. Solltest du 21 werden und sie noch nicht 16, solltet ihr in diesem Zeitraum vorsichtig sein, denn dann wärest du angreifbar, wenn dir irgendjemand Böses will und meint, dass bei ihr fehlende Einscheidungsreife vorliegt und dich anzeigt (§ 182 Abs. 3 StGB). Zwar gehen die Gerichte grundsätzlich von einer Selbstbestimmungsfähigkeit aus, aber ein Ermittlungsverfahren ist ärgerlich und geht kaum spurlos an einem vorüber. 

Vielen Dank an Alle die hier ernsthaft Rat geben und gaben. Ich merke die Meinungen  gehen weit auseinander. Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Mir ist es aber trotzdem zu riskant. Ich habe meinen Traumjob in Aussicht! Das soll so bleiben! Wird es wahre Liebe ist auch kein Problem mehr da denke ich! Sie wird es verstehen wenn sie Reif genug ist:) Ich glaube mit Ihr zu reden ist die logische Folge :) Wer stimmt mir zu ?

Ich sehe schon viele Diskussionen. Bitte nicht streiten, und nochmal vielen DANK ! 

Du darfst, solange Du keine Zwangslage ausnutzt.

Pädophile stehen auf Kinder, Kind = unter 14.

Ab 14 beginnt in D die sexuelle Selbstbestimmung.

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine
Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen
lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur
sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag
verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein
Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe
nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des
Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der
Tat gering ist.

Das ist okay, solange du nicht in irgendeiner Weise für sie verantwortlich bist, eine Zwangslage ausnutzt, sie nicht geistig zurückgeblieben ist oder es um Geld geht.

Ab 14 ist die geistige Reife in der Regel schon gegeben und rechtlich gesehen darf man ab 14 auch Sex haben...Rein theoretisch auch mit jemandem über 21, auch wenn das einigen hier nicht passen mag. Das macht es nicht illegal. Die Eltern können nur etwas dagegen sagen, wenn der ältere Part eindeutig die fehlende geistige Reife ausnutzt und das auch nur bis 16. Ab da kann sowieso keiner mehr etwas sagen.

Was nicht heißt, dass Eltern nicht trotzdem den Umgang verbieten können. Ist nur schwer das auch in der Praxis durchzusetzen.

Nein. Ein Volljähriger darf nicht, auch wenn es einvernehmlich ist, mit einer minderjährigen Person den Geschlechtsakt ausüben.

So ein Unsinn. Das hieße im Umkehrschluss ein 18 Jähriger darf nicht mit einem 17 Jährigen Sex haben.

@DorkasHDSV

Das ist allerdings völlig falsch.