Darf ich (18) das Auto von meinen Eltern fahren? (versicherung)

16 Antworten

Das ist nicht wichtig. Das Auto ist immer versichert. Problrme kann es nur geben,wenn eingetragen ist,daß der Wagen nur von deinen eltern gefahren wird,oder von niemanden unter einem bestimmten Alter. Aber das sind rein Beitragsrechtliche Dinge. Versicherungsschutz besteht immer. Sogar wenn der Wagen von einem Autodieb gefahren würde.

Schreib doch bitte nicht so einen Quatsch; ein Auto ist nicht immer versichert - wie kommt auf eine solche Aussage?

@KroemerInfo

Ja klar ist das Auto immer versichert! Deshalb gibt es ja gerade in D die Kfz-Haftpflichtversicherung!

Noch einer der solchen Unsinn schreibt - wo habt ihr dies nur immer her - einfach mal kurz in den AKB nachlesen und ihr seid bestens informiert! Denn nur diese AKB haben Gültigkeit ! ! !

Gruß siola55

Das Auto ist immer versichert.

Richtig, Aber:

Man sollte hier unbedingt die Versicherung ändern. Denn wenn ein Fahrer fährt der dort ausgeschlossen ist dann wird die Versicherung Beiträge nachfordern eine Vertragsstrafe erheben.

Wenn du in diesem Fall einen Unfall baust bezahlt die Versicherung nicht weil du nicht eingetragen bist also geht zu eurer Versicherung und lasst dich eintragen das kostet dann aber auch nochmal etwas aber ist besser als wenn du wohl möglich wirklich einen unfall baust :)

Die Vollkasko würde auf jeden Fall Ärger machen, wenn deine Eltern den Alleinfahrerrabatt in Anspruch nehmen. Die Haftpflicht könnte dich als Fahrer, und auch den Versicherungsnehme, in Regress nehmen, wenn es durch einen Fahrfehler zum Schaden kommt.

Es kommt immer auf die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der Gesellschaft an - nur was da drinsteht hat Gültigkeit und keine Vermutungen! Bei den "billigen" Tarifen gibt es vielleicht Einschränkungen, falls Vorsatz und grobe Fahrässigkeit nicht versichert sind.

Und du willst Versicherungskaufmann sein, @Hans??

Die Haftpflicht könnte dich als Fahrer, und auch den Versicherungsnehmer, in Regress nehmen,

Wenn der Fahrer selbst keine Obliegenheitsverletzung begeht, dann kann ihn die Versicherung in diesem Fall sicherlich nicht in Regress nehmen. Und DAS müsstest du als Versicherungskaufmann eigentlich wissen!

Das würde u. a. ja auch voraussetzen, dass sich jeder Fahrer eines fremden Fahrzeugs vorher die Versicherungspolice zeigen lassen müsste.

Wenn was passiert werden deine Eltern grosse Probleme bekommen .

Angefangen von finanziellen Dingen ,denn die Versicherung wird den Schaden entweder nicht zahlen oder das Geld von ihnen zurück verlangen.

Quatsch!

Fahren darf jeder welcher einen gültigen Führerschein hat!

Nur welche Konsequenzen dies bei einem Unfall hat, z. B. Nachzahlung der korrekten Kfz-Versich.prämie plus evtl. einer Strafprämie je nach AKB, dies kann man/frau in den Allg. Kraftfahrtbedingungen nachlesen falls ein weitere/r FahrerIn nicht gemeldet wurde!

Gruß siola55