Darf Hauptmieter untervermieten, wenn er die Wohnung nicht mehr nutzt?
Hallo zusammen!
Die Situation ist folgende:
Mein Sohn und ich sind vor 10 Jahren zusammen in eine Wohnung gezogen. Mein Sohn ist Hauptmieter ( im Mietvertrag ist ein Untermieter zugelassen) Ich bin 1 Monat später als Untermieterin eingezogen, weil die Freundin meines Sohnes sich gegen die Wohnung entschieden hat.
Mein Sohn ist vor 6 Jahren ausgezogen wegen Studium und Auslandsreise. Seitdem vermiete ich sein Zimmer halbjährlich an Erasmus Studentinnen, damit die Miete nicht so hoch ist. Der neue Hausbesitzer hat mir gleich verboten eine Untermieterin zu haben, weil ich ja selbst Untermieterin bin und mein Sohn als Hauptmieter nicht mehr hier wohnt. Er würde gern den Mietvertrag kündigen. Der Mieterschutzbund meinte, dadurch dass ein Untermieter im unbefristeten Mietvertrag zugelassen ist, hätte ich kein Problem. Allerdings muss ich nun alleine sehr viel Miete wuppen und die Wohnung ist auch sehr groß , dass ich 2 Zimmer gar nicht immer nutzen kann. Meine Frage ist : Wenn ich (als Untermieterin)das Zimmer des Hauptmieters nicht untervermieten darf, darf dann der Hauptmieter darauf bestehen, wegen Abwesenheit selbst sein Zimmer unterzuvermieten? Dann wären 2 Untermieterinnen in der Wohnung. Also wie gehabt.
Einen neuen Vertrag machen, will ich nicht. 1. würde die Miete drastisch erhöht werden,. 2. will der Vermieter wahrscheinlich selbst gern die Wohnung haben.
1 Antwort
Auch wenn dein Sohn ausgezogen ist, ist er noch immer Mieter, da er die Wohnung nicht gekündigt hat. Du bist also noch immer sein Untermieter und hast deshalb keine Befugnis zur Untervermietung.
Dein Sohn könnte nun mit Dreimonatsfrist kündigen und der Vermieter mit dir einen Mietvertrag abschließen in Folge dessen du mit Zustimmung des Vermieters untervermieten dürftest. Aber das willst du ja nicht und der Vermieter mit Sicherheit auch nicht.
Es bleibt also nur die Entscheidung, zwischen Kündigung durch deinen Sohn oder es bleibt alles so wie es ist.
Eigentlich dürfte der Vermieter deinem Sohn fristlos kündigen, da der seine gesamte Wohnung dir zum alleinigen Gebrauch überlassen hat und das erfüllt den Tatbestand der unerlaubten Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Und man darf doch mehrere Wohnungen mieten, auch wenn man selten dort ist. Fakt ist, dass in diesem unbefristeten Mietvertrag steht, dass 1 Untermieter erlaubt ist. Gut - und der Hauptmieter ist eben zur Zeit nicht da. Also fristlos kann ihm nicht gekündigt werden.
Das ist ohne Bedeutung.
meine Frage war auch, ob mein Sohn sein Zimmer , nebst mir, als der erlaubten Untermieterin, untervermieten darf? Ich will ja nicht als Untermieterin weiter untervermieten, aber mein Sohn sein Zimmer ? Damit es so bleibt wie es war, 2 Leute in der Wohnung.
Dein Sohn darf nicht die komplette Wohnung untervermieten. Das ist unzulässig und bedeutet mietrechtlich unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte mit der Gefahr der fristlosen Kündigung des Mietvertrages deines Sohnes durch seinen (noch immer) Vermieter.
Danke, aber er hat noch Möbel und Sachen in seinem Zimmer.