Darf Hauptmieter untervermieten, wenn er die Wohnung nicht mehr nutzt?

1 Antwort

Auch wenn dein Sohn ausgezogen ist, ist er noch immer Mieter, da er die Wohnung nicht gekündigt hat. Du bist also noch immer sein Untermieter und hast deshalb keine Befugnis zur Untervermietung.

Dein Sohn könnte nun mit Dreimonatsfrist kündigen und der Vermieter mit dir einen Mietvertrag abschließen in Folge dessen du mit Zustimmung des Vermieters untervermieten dürftest. Aber das willst du ja nicht und der Vermieter mit Sicherheit auch nicht.

Es bleibt also nur die Entscheidung, zwischen Kündigung durch deinen Sohn oder es bleibt alles so wie es ist.

Eigentlich dürfte der Vermieter deinem Sohn fristlos kündigen, da der seine gesamte Wohnung dir zum alleinigen Gebrauch überlassen hat und das erfüllt den Tatbestand der unerlaubten Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Danke, aber er hat noch Möbel und Sachen in seinem Zimmer.

@Almuth122

Und man darf doch mehrere Wohnungen mieten, auch wenn man selten dort ist. Fakt ist, dass in diesem unbefristeten Mietvertrag steht, dass 1 Untermieter erlaubt ist. Gut - und der Hauptmieter ist eben zur Zeit nicht da. Also fristlos kann ihm nicht gekündigt werden.

@Almuth122

Das ist ohne Bedeutung.

meine Frage war auch, ob mein Sohn sein Zimmer , nebst mir, als der erlaubten Untermieterin, untervermieten darf? Ich will ja nicht als Untermieterin weiter untervermieten, aber mein Sohn sein Zimmer ? Damit es so bleibt wie es war, 2 Leute in der Wohnung.

@Almuth122

Dein Sohn darf nicht die komplette Wohnung untervermieten. Das ist unzulässig und bedeutet mietrechtlich unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte mit der Gefahr der fristlosen Kündigung des Mietvertrages deines Sohnes durch seinen (noch immer) Vermieter.