Darf Hauptmieter Gäste des Untervermieters rausschmeissen?

4 Antworten

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Rausschmeißen direkt? Nein.Vorrausgesetzt der Untermieter hat einen Untermietvertrag. Aber sehr wohl auf die Ruhezeiten und Einhaltung in Zimmerlautstärke hinweisen, bzw. wenn es zu laut ist, die Polizeirufen kann man. Ich würde eher ein ruhiges und vernünftiges Gespräch führen und an die Vernunft appelieren soweit es möglich ist.In den Gemeinschaftsräumen hat man sich eh angemessen zu verhalten und kann die anderen bitten in den privaten Bereich zu gehen bzw. auffordern.Besuch ist bis 6 Wochen erlaubt.

Du bist Wohnungsbesitzer und hast somit das Hausrecht. Jedenfalls über die Räume die nicht per Vertrag untervermietet sind.

Nimmt der Besuch überhand bzw. kann sich nicht benehmen kannst Du den jeweiligen Untermieter dafür verantwortlich machen. Im Klartext abmahnen wegen Störung des Hausfriedens z. B.

Die Kinderstube sollte etwas Nachhilfe von dir erhalten. Sorg für Ordnung und Ruhe als Hauptmieter.

Na als ob ich das nicht schon versucht hätte ;)

Ja und nein, denn dem Gast, da der FRau, müssen die Gemeinschaftsräume so zugänglich sein wie dem UM A. Zugänglich heisst aber nicht Daueraufenthalt.

Untermeiter haben nicht denselben Mietrechtsschutz als den Mieter haben. Vielleicht hilft der Hinweis.