Darf Ex Freund Zugang zur Wohnung verwehren?

4 Antworten

Um es kurz zu fassen, hat Deine Vermieterin in diesem Falle recht, solange Du und Dein EX - Freund noch gemeinschaftlich per Vertrag das Mietrecht an dieser Wohnung inne habt. 

Ohne Deine Zustimmung / Einwilligung kann diese Vertragsbarkeit auch nicht einseitig abgeändert werden durch Deinen EX. 

Er muss Dir somit auf jeden Fall zumindest den Zugang zu Deinem Eigentum innerhalb der gemeinschaftlich angemieteten Wohnung gewähren um es abzuholen. ( das ist ja Dein einziges Ansinnen ) 

Prinzipiell kann er Dir dann auch noch nicht einmal untersagen, Deine Freunde zur schnellen Abholung der Sachen mit in die Wohnung zu bringen. Auch das kann er in so einer Situation nicht einseitig ( gemäss Deines Vorhabens der reinen Abholung ) verweigern, da Du wie er gleichberechtigt "Inhaber" der Wohnung seid. 

Wenn sich der Abtransport Deiner Sachen mit einigen Helfern recht schnell gestalten lässt, hole Dir die Polizei als Hilfestellung hinzu, um Zugang zu Deinem Eigentum zu erhalten. 

Am besten dabei auch gleich die Vermieterin mit beiholen, da sie im Zweifelsfall ja bestätigen kann, das auch Du im Mietvertrag der WHG neben Deinem EX eingetragen bist. ( Falls Du den MV selbst momentan nicht zur Vorlage gegenüber der Beamten in Händen hältst ) 

Den MV hab ich sogar im Orginal zur Hand und ja klar ist es in meinem Sinne so schnell wie es nur geht die Sachen da raus zu holen. 

@Shivanna

Dann trommle Dein Helferteam auf Abruf erst mal mitsamt Transporter zusammen , fahrt vor, wenn er mit Sicherheit daheim ist und dann klingelst Du erst mal alleine dort an der Türe und bittest um sofortige Aushändigung Deiner Sachen, bzw. allgemeinen Zugang zur Abholung. 

Das Wort "Bitte" soll aus Deiner Sicht ja nur einer möglichen Eskalation vorbeugen und Freiwilligkeit seitens Deines EX fördern. 

Das Recht ist in diesem Ansinnen auf jeden Fall auf Deiner Seite und regulär dürfte er dann auch für diesen reinen Abholvorgang Deine beauftragten Umzugshelfer nicht verweigern. 

Du bist noch genau wie er gleichberechtigte Mieterin der Wohnung. Achte halt nur auf De-Eskalation und lade keine zumindest von ihm extremst verhasste Helfer für den Abtransport Deiner Sachen direkt in die Wohnung ein. 

Wie gesagt, nur im Notfall Hilfe durch die Polizei für Zugang / Aushändigung anfordern. 

Noch etwas, wenn Du Deine Sachen hast, musst Du unbedingt mit ihm gemeinsam die noch gemeinsame Wohnung zu kündigen versuchen . ( er hat in dieser Hinsicht ja auch Rechte ) 

Du kannst doch an deine sachen rann, nur dein neuer darf nicht in die Wohnung. Auch wenn du noch im Mietvertrag stehst hat dein ex welcher ebenfalls drinnen steht auch das Recht zu entscheiden wer rein kann und wer nicht.

Rein Rechtlich hast du natürlich immer noch freien Zugang zu der Wohnung. Tein rechtlich darf man ziemlich vieles aber man tut es nicht weil mein kein egoistisches A*loch sein will. Respektier also auch die Wünsche deines expartners und beharre nicht stur drauf was du darfst oder eben nicht. So geht die ganze schneller und reibungsloser von der Bühne, mach es dir dich nicht unnötig kompliziert

Du kannst doch einen Kollegen mit in die Wohnung nehmen. Mit dem würde ich die Sachen rausholen. Dein Freund kann ja im Treppenhaus und beim Einladen helfen.

Ist doch im Grunde egal, ob du Recht hast oder nicht.

Du willst sicher in Ruhe deine Sachen holen und keine Eskalation provozieren.

Geht ja auch darum dass er einfach das Schloss gewechselt hat und ich nun keinen Zugang zu meinen Sachen habe in dem Sinne. 

Wenn du dort auch eingemietet bist oder immer noch dort gemeldet bist, dann darfst du in die Wohnung rein.

Deine Freunde und Umzugshelfer sind dort nicht gemeldet. Daher darf der Mieter ihnen den Zutritt verbieten. Er hat dort das Hausrecht und darf bestimmen wer rein kommt und wer nicht.

wenn aber sie noch immer im Vertrag steht, ist doch sie auch noch Mieter und darf bestimmen wer rein kommt , oder sehe ich das falsch ?

@Zitrus18

Ja, aber das gleiche Recht hat er auch. Und wenn er keine "Gäste" möchte, dann haben dort keine Fremden herumzufliegen.

@MaryLynn87

puh.. schwierig.. dann alleine rein in die Wohnung.. alles vor die Türe stellen, und die Helfer helfen dann eben vor der Haustüre

Dazu muss ich aber sagen dass die Vermieterin gesagt hat ( sie weiss dass ich da seit 6 Wochen nicht mehr wohne) ich kann jederzeit in die Wohnung rein. Nur wollte ich hier auch erfragen ob jemand so eine Situation schon mal hatte und wie es da verlaufen ist. 

@Shivanna

Hatte ich. Bei der Scheidung meiner Tante wollte mein "Onkel" uns auch nicht mehr rein lassen.

Aber die Lösung wird für dich nicht in Frage kommen. Wir haben nämlich einen weiteren Onkel bei der Polizei. Der hat dann eben rein zufällig in der gleichen Straße den ganzen Tag Tempokontrollen durchgeführt und war vom Haus aus gut sichtbar.