darf er in Deutschland heiraten auch wenn er inseinem heimatland noch verheiratet ist?

 - (geschieden)

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, wenn ich recht verstanden habe, geht es um deine Ex-ehe - dein Verlobter ist ledig? Dann ist es so, daß Du durch ein deutsches Gericht für den deutschen Rechtsbereich geschieden bist. Du kannst also in Deutschland wieder heiraten. Lies dazu Art. 13 Absatz 2 EGBGB. In deinem Herkunftsland bist Du aber nicht geschieden, weil die deutsche Scheidung nicht anerkannt wurde. Wenn dein Herkunftsland nun diese zweite deutsche Ehe als gültig betrachtet, bist du dort also zweimal verheiratet - das könnte dort strafbar sein. Vielleicht wird aber diese zweite Ehe dort auch gar nicht anerkannt, weil du für den dortigen Rechtsbereich ja noch mit dem ersten Mann verheiratet bist. Dann wärst Du hier mit dem einen und dort mit dem anderen verheiratet. Also besser dort nicht hinfahren, solange die erste Ehe nicht auch dort geschieden ist !!!

Hallo,

ich glaube einige haben deine Frage nicht richtig verstanden. Ich habe sie verstanden weil ich in der gleichen Situation stecke!!! Ich (Ägypterin) er (Östereischer) haben in Ägypten geheiratet. Nun sind wir in Deutschland geschieden aber NICHT in Ägypten. Ich weiss auch nicht ob ER dann jetzt in DE ganz normal heiraten darf, OBWOHL er mit mir in Ägypten immernoch verheiratet ist! Dein Fall ist wohl das Gleiche aber Morocco, richtig?

Nun habe ich eine wichtige Frage an dich und wäre dankbar wenn du mich antworten könntest: Warum wurde die deutsche Scheidung in Morocco nicht anerkannt?? LG, Yasso

nein in deutschland darf man nur einmal verheiratet sein. alles andere währe bigamie und ist strafbar

Polygamie in Deutschland

Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.

Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03 OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert.

Quelle: wiki

Sorry, ich habs wohl falsch verstanden. Trotzdem stimmt meine Darstellung: dei Ex-mann ist für den deutschen Rechtsbereich geschieden, also nicht verheiratet. Art. 13 EGBGB lesen.Dort steht, welches Recht für die Eheschliessung einer Person angewandt werden muss - bei Ihm deutsches Recht.