Darf einer der 16 Jahre ist Selbstständig machen? Ausnahmen unter 18 Jahren?

4 Antworten

Es gibt kein Kleingewerbe und es gibt kein Nebengewerbe. Entweder man meldet ein Gewerbe an oder nicht.

Als "Kleingewerbe" wird oft fälschlicherweise ein Steuererleichterungsverfahren (§ 19 UStG) bezeichnet. Das ist aber keine Art von Gewerbe...

Selbständig machen bzw. ein Gewerbe anmelden kannst du als Minderjähriger grundsätzlich nicht, weil deine beschränkte Geschäftsfähigkeit (Taschengeldparagraph) dafür nicht reicht. Du bräuchtest die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (gehört zum Amtsgericht). Das kann dich bezüglich deines Betriebes voll geschäftsfähig erklären, wenn es meint, dass du die dafür notwendige Reife und Kenntnisse hast. Mit dieser Zustimmung kannst du dann das Gewerbe anmelden.

Pass aber auf, dass du im Monat nicht mehr als 385 € verdienst, weil du dann aus der Famlienversicherung (Krankenversicherung) rausfliegst und dich selbst versichern musst.

Nein! Man ist erst ab 18 Jahren voll geschäftsfähig.

Stimmt nicht ganz richtig es gibt auch Ausnahmen !

@halo123456

Und warum fragst du dann? Arbeiten ist aber was anderes als selber ein Unternehmen zu führen. Zeitung austragen darfst du auch schon vorher, aber selber eine Firma gründen und leiten darfst du eben erst ab 18!!

@Juppi259

Ja ich frage deshalb weil es auch Ausnahmen gibt ! Es habe auch schon einige Unter 18 vor Gericht eine Erlaubnis geholt sich mit 16/17 Jahren Selbstständig zumachen

klar, wenn die Eltern es erlauben....

Quatsch !

Wer is denn der Gesellschafter und Geschäftsführer? Der muss voll geschäftsfähig sein.

Kann der nicht über jemanden anmelden aber unter seinen Namen führen?