Darf eine zwangsvollstreckung bei mir deuch geführt werden obwol ich ALG 2 beziehe

11 Antworten

Warum soll das nicht erlaubt sein? Alleinerziehende brauchen keine teure Stereoanlage oder sieben Fernseher. Das macht ja keinen Unterschied.

Ruf da an und bitte um die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Halt mal den Ball flach, wenn du keine Ahnung von der Materie hast!

Eine Zwangsvollstreckung kann auch bei ALG-II-Empfänger durchgeführt werden; nur wird diese wohl fruchtlos verlaufen.

Das einzig Gefährliche für Dich ist eine drohende Kontopfändung; auf einem "normalen" Girokonto gibt es keinerlei Pfändungsschutz mehr; d. h., wenn absehbar ist, daß ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird, sollte das Girokonto in ein P-Konto (pfändungsschutzkonto) umgewandelt werden; dann wird automatisch der Pfändungsfreibetrag freigestellt; ansonsten kann alles was auf einem nicht-P-Konto eingeht (auch Sozialleistungen) in voller Höhe gepfändet werden.

Das P-Konto kann weiterhin ganz normal genutzt werden.

Hallo Mayla500,ja,man darf durchaus eine Zwangsvollstreckung bei einem Hartz 4 Empfänger durchführen,ob sie etwas bringt ,ist eine ganz andere Frage. Gepfändet darf das werden,was nicht zum Lebensunterhalt benötigt wird,sofern dadurch auch tasächlich die Schuld getilgt werden kann. Sofern Du keine nennenswerten Wertgegenstände in der Wohnung hast,brauchst Du dir keine Sorgen zu machen. Deine SGB II Leistungen können grundsätzlich nicht gepfändet werden. Du solltest dich wie auch immer mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und versuchen,eine Lösung des Problems durch kleine Zahlungen herbeizuführen. Schildere Deine Situation und lege ggfs. einen Leistungsbescheid vor. Dort wird man auch wissen: Wo nichts ist,kann auch nichts gepfändet werden. Versuche im Rahmen eines Vergleichs ,sprich Festsetzung der Gesamtkosten und keiner weiteren Zinsen in kleinen möglichen Raten,den geschuldeten Betrag abzuzahlen. Mit kleinen Raten meine ich,eine Rate iHv. 10 Euro! Und Du wirst sehen,sie werden sich schon darauf einlassen. Und wenn Du eine schriftl. Ratenverinbarung vom Gläubiger hast,wird es auch keine weiteren Unannehmlichkeiten mehr geben,sofern die monatl. Rate bezahlt wird.Noch eins: Sei freundlich zum Gerichtsvollzieher. Die machen nur ihren Job. Und wenn Du freundlich zu ihnen bist,sind sie es idR auch zu Dir! Ok? Alles Gute Dir

Nein, das ist NICHT erlaubt:

Bundesgerichtshof: Pfändung von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII) ausgeschlossen

... Laut dem BGH in dieser Entscheidung

darf eine Zwangsvollstreckung generell nicht dazu führen, dass der Schuldner seinen notwendigen Unterhalt nicht mehr bestreiten könne, zu dem nicht nur grundlegende lebensnotwendige Bedürfnisse gehören. Die Zwangsvollstreckung ist in keinem Fall der staatlichen Sanktionsmöglichkeit eines Leistungsempfängers bei pflichtwidrigem

Verhalten gleichzusetzen...

Danke für eure hilfe ich besitze nix wertvolles und ich bekamm auch kein brif von einer inkasso

Was sind es denn für Forderungen? Sind die für dich nachvollziehbar?