Darf eine Zeitarbeitsfirma mich in der Probezeit kündigen,wenn ich krank geschrieben bin?

22 Antworten

Leider stimmt es, daß Dir in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann. Sollte jedoch die Kündigung mit Deiner Krankheit begründet worden sein, würde ich mich (bei vorhandener Rachtsschutzversicherung) von einem Anwalt beraten lassen.

da kann auch ein rechtsanwalt nicht helfen.

@flirtheaven

Also wenn der AG wirklich so dumm ist und die Krankheit als Kuendigungsgrund angibt, dann kann ein Rechtsanwalt sehr wohl helfen. Der AG braucht in den ersten 6 Monaten zwar keinen Kuendigungsgrund angeben (bei Kleinbetrieben auch spaeter nicht), tut er es aber doch, dann muss es auch ohne Kuendigungsschutz ein Grund sein, der zur Kuendigung berechtigt.

@DerCAM

kannst du das belegen? im § 1 des kündigungsschutzgesetzes steht etwas anderes:
"§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist."

Müsste eig im Vertrag stehen. Guck da mal nach.

Krankheit schützt nicht vor Kündigung

ja, darf sie

Kannst Du leider nichts machen. Probezeit ist Probezeit, hier kann man kündigen oder gekündigt werden ohne eine Angabe von Gründen.