Darf eine Webseite einen Besucher der einen VPN nutzt ausschließen?

5 Antworten

Hallo,

mir fällt aktuell kein Urteil ein, das es entweder verbietet oder erlaubt, einen VPN-Service zu nutzen, und eine Webseite darf, meines Wissens (kein Jurist) nach, VPN-IPs blocken, um aus lizenzrechtlichen Gründen oder Ähnlichem den Zugriff auf seine Inhalte entsprechend zu blocken. Und erkläre mir bitte, wieso es viele US-Konzerne ich Deutschland machen.

LG

§ 13 TMG Abs. 6

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Und trotzdem darf Facebook laut OLG München klarnamen verlangen. Die Begründung:

„Angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ habe Facebook ein berechtigtes Interesse daran, mit einer Verpflichtung zur Angabe des Klarnamens bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken

Das selbe Argument kann man auch bei der verbietung von VPNs anwenden (Dauernde Angriffe von VPN Nutzern, Betrugsprävention etc.). Wenn es um Geoblock wegen Urheberrechtssachen geht ist die Sache eh klar.

Dazu muss man ergänzen, dass natürlich nicht alle Dienste dem Deutschen Recht unterliegen.

Einfach zusätzlich zum VPN solange Proxys durchprobieren, bis ein Proxy funktioniert.

Gibt es hierzu eine Rechtssprechung?

Der Webseitenbetreiber ist der Hausherr und bestimmt die Regeln, ganz einfach.

Danke, wobei das meiner Meinung nach nicht so eindeutig ist.

@geheimness

Ist es.

Wenn Dein Kaufmann um die Ecke das Tragen einer grünen Mütze verlangt, dann müsstest Du die auch aufsetzen oder Dir einen anderen Laden suchen.

@Ratefuchs007

@Ratefuchs007 Wenn ich auf Facebook einen Beitrag poste der legal ist aber Facebook nicht gefällt, darf Facebook diesen nicht löschen. Gibt viele Gegenbeispiele die durchaus Sinn machen.

@Ratefuchs007

Aber es ist wohl nicht erlaubt, dass der Kaufmann jeden Kunden nach seiner Privatadresse, Handynummer oder anderen persönlichen Informationen fragt, sofern es nicht aus nachvollziehbaren Gründen zwingend notwendig ist (Stichwort Datenschutz), was in diesem Beispiel als Vergleich zur IP-Adresse dient. Falls doch, wäre dieser Kaufmann bald arbeitslos.

Der Besucher ist angehalten, online alles von sich preiszugeben.

Welche Daten gibst Du denn Preis, wenn Du die Website einer Bank besuchst?

Die IP Adresse (personenbezogen) z.b. ...

@TeamStoffcouch

Die IP-Adresse ist nicht per se personenbezogen. Wozu willst Du den auf die Website der Bank, wenn nicht zum Onlinebanking? Also was ist das Problem?

u.a IP-Adresse, Daten für Werbetracking, Daten zu personalisiertem Nutzungsverhalten und mehr.

@geheimness

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