Darf eine studentische Hilfskraft mehr als 19 Stunden arbeiten?

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Damit soll vor allem verhindert werden, dass Unternehmen nur noch "studetische Hilfskräfte" einstellen um sich die ansonsten fälligen Normal-Löhne und die Sozialabgaben zu sparen. Eine genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.

Hallo, während der Semesterferien kannst du arbeiten, wie du lustig bist. Andernfalls zielst du mit deiner Vermutung auf das SGB IV ab - es geht um die Sozialversicherungsfreiheit, welche bei Studenten gegeben ist wenn überwiegende Arbeitskraft und Zeit des Studenten vom Studium in Anspruch genommen(dann zahlt man als Student lediglich Rentenversicherung und ist von der KV, AV und PflV befreit). Dies ist gegeben, bei einer Beschäftigung von bis zu 20 Std./Woche oder nur in der vorlesungsfreien Zeit. Mehr als 20 Std. sind lediglich bei reinen Nacht- und Wochenendschichten zulässig. Oder sofern die Beschäftigung von vorn herein nur auf 50 Arbeitstage angelegt ist.

Andernfalls egibt sich die volle Sozialversicherungspflicht und das sogar rückwirkend nach § 28g SGB IV.

aus meiner Sicht die beste Antwort auf die gestellte Frage.

Ich verstehe das noch nicht so ganz...wenn eine studentische Aushilfskraft in die Rentenversicherung einzahlt, ist man erst von KV, AV und PflV befreit? Ich dachte als Student ist man automatisch vonn alldem befreit...

Ich habe während des Studium immer 20 Stunden gearbeitet und das war wohl so auch OK. Also Probleme mit staatlichen Einrichtungen gab es da nie und die Steuern wurden auch ordnungsgemäß abgeführt. Ich würde denken wenn du unter diesen 20 Stunden bleibst kann nichts passieren.

also abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, was du mit 19 stunden meinst sehe ich das so.
1.was will wer machen, wenn du trotzdem so lange arbeitest?
2.es ist dein wunsch so lange zu arbeiten, wenn du es nicht darfst, wird dich schon jemand daran hindern.

wenn nicht, was könnte wer von dir verlangen? wiedergutmachung im sinne von faulenzen?

Die Frage ist für mich ja, ob es ein Gesetz gibt, welches aussagt das man als studentische Hilfskraft nur eine maximale Stundenzahl arbeiten darf. Man findet bei Google leider nur Texte die direkt von den Unis/FHs sind und dort variiert die Anzahl der Stunden zwischen 18 und 20. Also meinst du ich soll einfach mal drauf los und mal sehen was passiert? Die Vorgehensweise finde ich nicht so gut ;)

@batti

Dieses Gesetzt ist dafür da, dich vor unternehmen zu schützen. Und vielleicht dich vor dir selbst. natürlich ist das nicht die beste möglichkeit und es gibt einem sicherheit, wenn man die rechtslage kennt. Aber die Rechtslage verkleinert deinen horizont ( nach deinen jetztigen befürchtungen ). Wenn dein Unternehmen von dir verlangt mehr zu arbeiten als du denkst, dass du maximal darfst, würde es in meinen Augen überhaupt einen richtigen Sinn ergeben nach Quellen oder Belegen zu suchen.

Es geht eindeutig darum Sozialbeiträge zu hinterziehen.

geh in die gewerkschaft. verdi z.b. zahlst du 2,5 Euro im monat und hast auskunft und rechtsbeistand.